Informationen nicht nur für ältere Bürgerinnen und Bürger

14 Bei speziellen Fragen zur Rente oder Ihrem Renten­ bescheid erhalten Sie umfassende Auskunft auch bei der: Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Spandauer Straße 32, 57072 Siegen Telefon: 0271 338410 N N Einkommensbesteuerung für Rentner/-innen Seniorinnen und Senioren sollten auch im Rentenalter die Einkommenssteuer nicht aus den Augen verlieren! Seit dem Jahr 2005 wurde die Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz deutlich verschärft. Für Rentner/-innen, die im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen sind, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Der „Rentenfrei­ betrag“ ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt. Seit dem Renteneintrittsjahr 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich um 2 Prozent. Beamtenpensionen und betriebliche Versorgungsbezüge werden steuerlich anders behandelt als Renten. Da die Rentenversicherungsträger die Höhe der Renten­ bezüge elektronisch an die Finanzämter übermitteln, müssen viele Rentner/-innen mit einer Überprüfung der Einkommenssteuerpflicht ihrer Einkünfte durch das Finanzamt rechnen. Die zu beachtenden Regeln der Einkommenssteuer sind vielfältig und für den Laien nur schwer zu durchschauen. So können zum Beispiel Versicherungsbeiträge, Hand­ werkerdienstleistungen und Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden und Verheiratete von den Regeln der Zusammenveranlagung profitieren. Wer neben den Rentenbezügen noch andere Einkünfte hat (zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden) sollte besonders auf die Einkommenssteuerpflichten achten, da der Grundfrei­ betrag unter Umständen schneller überschritten wird. Bei Steuereinbehalten von Kreditinstituten kann im Rah­ men der Einkommenssteuerveranlagung eventuell sogar eine Steuererstattung erreicht werden. Wer in diesen Fragen unsicher ist, kann sich von einer Steuerberatung seines Vertrauens beraten lassen. Die Senioren-Service-Stelle informiert und berät zu: p p Hilfestellungen bei der Alltagsbewältigung, p p ambulanten, teilstationären und stationären Angebo­ ten im Bereich der Pflege, p p Hilfe und Unterstützung für pflegende Angehörige, p p Begegnungs-, Bildungs- und Freizeitangeboten, p p Vorsorge und Patientenverfügung und p p Wohnen und alternativen Wohnformen im Alter. Die Senioren-Service-Stelle organisiert: p p Veranstaltungen und Vorträge zu altersspezifischen Themen p p und initiiert Projekte. Die Senioren-Service-Stelle stellt bei Bedarf Kontakt her: p p zu weiteren sozialen Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen. Die Senioren-Service-Stelle vermittelt auf Wunsch: p p Kontakt zur Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die Senioren-Service-Stelle freut sich: p p über Anregungen und Wünsche. Aktuelles Informationsmaterial, Broschüren und Flyer sind zu den verschiedensten Themen kostenlos erhältlich. Ansprechpartnerin: Gudrun Roth , Zimmer 117, 1. Obergeschoss, Rathaus Markt 13, 57271 Hilchenbach Telefon: 02733 288-229 E-Mail: g.roth@hilchenbach.de Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 08.00 – 12.30 Uhr Rentenangelegenheiten Fragen zur Rente sind nicht immer leicht zu beantwor­ ten. Deshalb ist kompetente Beratung auf diesem Gebiet besonders wichtig. Versicherte haben im Einzelfall oft viele Fragen bezüglich der Antragstellung ihrer Rente und der verschiedenen Rentenarten wie zum Beispiel Alters­ rente, Witwen- oder Witwerrente sowie Waisen- oder Halbwaisenrente. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Stadt Hilchenbach. Ansprechpartnerinnen: Susanne Münker , Zimmer 009, Erdgeschoss Telefon: 02733 288-119 E-Mail: s.muenker@hilchenbach.de Karin Neumann , Zimmer 008, Erdgeschoss Telefon: 02733 288-118 E-Mail: k.neumann@hilchenbach.de

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