Informationen nicht nur für ältere Bürgerinnen und Bürger

15 der/die dann vermittelt. Sie arbeiten ehrenamtlich und unterstehen der dienstlichen Aufsicht des Amtsgerichts. Schiedspersonen haben keine Entscheidungsgewalt wie Richter, sondern sie versuchen streitende Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen, die in einem Vergleich endet. Die im Vergleich übernommenen Ver­ pflichtungen können – wie aus einem Urteil – dreißig Jahre lang vollstreckt werden. Ein vor der Schiedsperson abgeschlossener Vergleich ist damit ein sogenannter „voll­ streckbarer Titel“ nach § 794 der Zivilprozessordnung. Die Schiedsstelle verfügt über ein Büro im Rathaus, Markt 13, in Hilchenbach. Allerdings gibt es dort keine regelmäßigen Sprechzeiten. Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch oder schriftlich wenden an: Schiedsamtsbezirk 1 (Grund, Hadem, Helberhausen Hilchenbach, Lützel, Oberndorf, Oechelhausen, Ruckersfeld, Vormwald) Schiedsmann Rainer Jung Telefon: 02733 610370 E-Mail: schiedsamt_hilchenbach@online.de Schiedsamtsbezirk 2 (Allenbach, Dahlbruch, Müsen) Schiedsfrau Ute Stahl-Hein Telefon: 02733 7181 E-Mail: schiedsamt_hilchenbach@online.de Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Die Stadt Hilchenbach hat zur Stärkung der Interessen von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2020 eine kommu­ nale Behindertenbeauftragte bestellt. Damit verfolgen Rat und Stadtverwaltung das Ziel, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Auch soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesell­ schaft gewährleistet und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. Aufgaben der städtischen Behindertenbeauftragten: p p Die Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Belange von Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen und Vertretern in der Stadt Hilchenbach. p p Sie ist Wegweiser für Menschen mit Behinderungen. Sie informiert über die gesetzlichen Grundlagen und zeigt Möglichkeiten auf, wie und wo Menschen mit Behin­ derungen und ihre Angehörigen kompetente Hilfen erhalten können. p p Sie wirkt bei der Gestaltung der politischen und sozia­ len Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderun­ gen vor Ort mit. Behindertenbeauftrage der Stadt Hilchenbach Gudrun Roth, Zimmer 117 Telefon: 02733 288-229 E-Mail: g.roth@hilchenbach.de N N Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) Personen, die sich in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe befinden, haben seit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020 die Möglich­ keit, Grundsicherung und Sozialhilfe nach dem SGB XII zu beantragen, wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Die existenzsichernde Leistung ist beim örtlichen Sozialhilfe­ träger zu beantragen. Die Kosten für die Fachleistungen trägt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Ansprechpartnerin bei der Stadt Hilchenbach ist Sylvia Debus , Telefon: 02733 288-121 E-Mail: s.debus@hilchenbach.de, Zim mer 007 Schiedspersonen Sie haben Streit mit der Nachbarschaft und eine Schlich­ tung ist nicht in Aussicht? Das Schiedsamt dient zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Es kann von jeder Bürgerin/jedem Bürger in Anspruch genommen werden. Bei einem Schlichtungsfall können sich die Betroffenen an ihren zuständigen Schiedsmann bzw. Schiedsfrau wenden, Foto: Getty Images/iStockphoto

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=