Informationen nicht nur für ältere Bürgerinnen und Bürger

27 Weitere Informationen finden Sie hier: Beratungstelefon des Pflegewegweisers NRW für Pflegebedürftige und Angehörige Telefon: 0800 40 400 44 (kostenlos) Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr Broschüre Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten Ausführliche Informationen zum Thema enthält die Broschüre der Verbraucherberatung Nordrhein-West­ falen „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten“. Zu bestellen für 2,50 Euro über Telefon: 0211 3809555 Sprechzeiten: Montag – Freitag 08.00 –17.00 Uhr Internet: https://www.pflegewegweiser-nrw.de/ auslaendische-betreuungskraefte Ebenso ist diese Broschüre bei der Senioren-Service-Stelle der Stadt Hilchenbach erhältlich. Haushaltshilfen und Pflege-/ Betreuungskräfte aus Europa Einen individuellen Versorgungsplan zusammenzustellen, der die Betreuung eines besonders pflegebedürftigen Menschen gewährleistet, ist oft eine große Herausforde­ rung. Neben Familienangehörigen und ambulanten Diens­ ten können insbesondere Haushaltshilfen sowie Pflege- oder Betreuungskräfte aus Europa eine große Hilfe sein. Zu den Aufgaben der ausländischen Haushalts- und Betreuungskräfte gehören hauswirtschaftliche Dienst­ leistungen, wie beispielsweise Kochen, Waschen, Putzen oder Einkaufen. Darüber hinaus können sie auch einfache pflegerische Alltagshilfen übernehmen, wie zum Beispiel die Hilfe beim Essen und Trinken, dem An- und Ausklei­ den sowie bei der Körperpflege. Die Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen spielt auch eine wichtige Rolle. So können Tätigkeiten wie Spazierengehen, Vorlesen oder Gesellschaftsspiele ebenso zu den Aufgaben gehören. Die medizinische Behandlungspflege muss allerdings von aus­ gebildeten Pflegefachkräften durchgeführt werden. N N Arbeitsrecht Auf das Arbeitsverhältnis einer solchen Pflege- und Betreuungskraft aus EU-Mitgliedsstaaten sind die gel­ tenden deutschen arbeitsrechtlichen Regelungen anzu­ wenden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss ebenfalls den tariflichen und gesetzlichen Bedingungen entsprechen. Foto: absolut – Fotolia.com

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