Informationen nicht nur für ältere Bürgerinnen und Bürger

29 Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Hilchenbach sind: Susanne Münker , Zimmer 009, Telefon: 02733 288-119 E-Mail: s.muenker@hilchenbach.de Karin Neumann , Zimmer 008, Telefon: 02733 288-118 E-Mail: k.neumann@hilchenbach.de Suchtberatung Die Suchtberatungsstellen bieten Unterstützung für Menschen aller Altersstufen, die Probleme mit Alkohol, Medikamenten und Drogen haben oder unter Essstörungen und Spielsucht leiden, sowie für deren Angehörige und Freunde. Diakonie in Südwestfalen gGmbH Soziale Dienste Friedrichstraße 27, (3. Obergeschoss), 57072 Siegen Telefon: 0271 5003-220 E-Mail: suchtberatung@diakonie-sw.de Internet: www.diakonie-sw.de AWO Suchthilfe Siegen Hindenburgstraße 8, 57072 Siegen Telefon: 0271 3868120 E-Mail: suchthilfe@awo-siegen.de Internet: www.suchthilfe-siegerland.de Telefonische Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr Monatg, Dienstag und Donnerstag 13.30 – 16.30 Uhr Hilfe bei demenziellen Erkrankungen Sowohl Erkrankte als auch deren Angehörige stehen in der Erkrankungssituation vor großen Herausforderungen. Alle Beteiligten sind oftmals überfordert und benötigen dringend Hilfe. Kontaktstellen N N Gedächtnisambulanz Kreisklinikum Andrea Muders Telefon: 0271 7051908 E-Mail: gedaechtnissprechstunde@kreisklinikum-siegen.de N N Alzheimer Gesellschaft Siegen e. V. Die Alzheimer Gesellschaft Siegen unterstützt Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen durch Beratung und Gruppen­ angebote und will betroffene Familien ermutigen, frühzei­ tig Hilfe und Unterstützung anzunehmen. Die Alzheimer Gesellschaft Siegen setzt sich dafür ein, dass Menschen trotz Demenz ein Leben führen können, in welchem sie Teilhabe­ möglichkeiten haben und sich gut aufgehoben wissen. Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Darmstadt e. V. Pallaswiesenstraße 123 a, 64293 Darmstadt Telefon: 06151 81220 E-Mail: info@cbf-darmstadt.de Internet: www.cbf-da.de Der Euroschlüssel ist ein 1986 vom CBF Darmstadt einge­ führtes europaweites Schließsystem. Der Einheitsschlüssel ermöglicht den selbstständigen und kostenlosen Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrich­ tungen, zum Beispiel an Autobahn- und Bahnhofstoilet­ ten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzo­ nen, Museen oder Behörden. Ein Verzeichnis beschreibt europaweite Standorte. Schlüssel und Verzeichnis sind komplett für 30,00 Euro erhältlich. Sehbehinderung, Blindheit, Gehörlosigkeit Besonders bei älteren Menschen treten mit der Zeit teils größere Schwierigkeiten mit dem Sehen oder dem Hören ein. Das allein stellt allerdings noch keine Behinderung dar. Im Folgenden werden daher die grundsätzlichen Vor­ aussetzungen zur Gewährung von Leistungen für Sehbe­ hinderte, Blinde und Gehörlose aufgeführt. Als hochgradig sehbehindert werden Menschen eingestuft, die mindes­ tens 16 Jahre alt sind und deren besseres Auge mit Glä­ serkorrektion ohne optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Auf Antrag erhalten diese Perso­ nen einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 77,00 Euro monatlich. Für den Bezug von Blindengeld muss die Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Pro­ zent betragen oder eine anderweitige gleichgewichtige Störung des Sehvermögens (zum Beispiel Gesichtsfeld­ einschränkungen) vorliegen. Als Nachweis hierfür ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich oder ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen BL. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den unterschied­ lichen Altersgruppen. Leistungen für Gehörlose gibt es, wenn eine angeborene oder bis zum 18. Lebensjahr erwor­ bene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörig­ keit vorliegt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 77,00 Euro monatlich beantragt werden. Sollten Sie einer der drei genannten Personengruppen angehören, so können Sie beim: Landschaftsverband Westfalen-Lippe Behindertenhilfe Westfalen Warendorfer Straße 26 – 28, 48145 Münster einen Antrag auf die Gewährung der oben genannten Leistungen stellen. Antragsvordrucke sowie Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie auch im Rathaus.

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