Informationen nicht nur für ältere Bürgerinnen und Bürger

43 Notfalldose und Notfallpass Alle wichtigen Informationen für Ihre Retter auf einen Blick! Immer mehr Menschen haben zu Hause einen Notfall- und Impfpass, Medikamentenplan, Vorsorgevollmacht, Pati­ entenverfügung und Weiteres mehr. Nur ist es für die Erstretter meist unmöglich herauszufinden, an welchem Ort die Notfalldaten in der Wohnung aufbewahrt werden. Die Lösung steht im Kühlschrank! Nach erfolgreichem Vorbild aus dem Ausland kommen Not­ fallinformationen in eine Notfalldose und werden in die Kühlschranktür gestellt. Nun haben Sie einen festen Ort und können in jedem Haushalt einfach gefunden werden. Sind die Erstretter eingetroffen und sehen auf der Innen­ seite der Wohnungstür und dem Kühlschrank den Auf­ kleber mit dem Logo „Notfalldose“, kann die Notfalldose rasch aus der Kühlschranktür entnommen werden. Ohne wertvolle Zeit zu verlieren, stehen aktuelle und für den Notfall bedeutende Informationen zur Verfügung. Damit im Notfall alle wichtigen Informationen auch unterwegs zur Verfügung stehen, gibt es den Notfallpass. Handlich und klein, passt er in jede Geldbörse. In Koope­ ration mit dem DRK-Kreisverband Siegen-Wittgenstein und der Senioren-Service-Stelle wurde er entwickelt. Sie erhalten Notfalldose und Notfallpass kostenlos bei der: Senioren-Service-Stelle der Stadt Hilchenbach Zimmer 117 Telefon: 02733 288-229 E-Mail: g.roth@hilchenbach.de oder an der Leitstelle im Rathaus Patientenverfügung gelten soll, und welche Behandlungs­ wünsche Sie in diesen Situationen haben. Die Patienten­ verfügung sollte so präzise wie möglich formuliert sein. Dabei helfen können sogenannte Textbausteine, die beim Bundesministerium der Justiz, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 11015 Berlin oder bei der Senioren- Service-Stelle der Stadt Hilchenbach erhältlich sind. Sie sind im Internet auch unter www.bmj.bund.de ein ­ zusehen und können dort heruntergeladen werden. Nach geltendem Recht muss eine Patientenverfügung in Schriftform verfasst sein. Der Widerruf kann jedoch jeder­ zeit „formlos“ (also auch mündlich) erfolgen. TIPP: Vermerk über bestehende Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung in der Nähe der Versi­ chertenkarte aufbewahren oder in der Notfalldose im Kühlschrank. Auskunft und Beratung: Senioren-Service-Stelle der Stadt Hilchenbach Gudrun Roth, Zimmer 117 Telefon: 02733 288-229 E-Mail: g.roth@hilchenbach.de oder Kreis Siegen-Wittgenstein Betreuungsbehörde Bismarckstraße 45, 57076 Siegen Telefon: 0271 333-2710 Internet: www.siegen-wittgenstein.de/betreuung Erben und Vererben Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer meinen Schmuck? Wer soll sich um die Grabpflege einmal kümmern? Oder soll ich jetzt schon etwas verschenken? Oft gestellte Fragen, häufig ver­ drängt. Dabei ist es keine Frage des Alters, die Erbschaft zu regeln; auch Lebensjüngere sollten frühzeitig daran denken. Mit einem Testament oder einer anderen Nach­ lassregelung kann der Übergang des Eigentums individuell und rechtssicher geregelt werden, was oft auch für die Nachkommen und Erben hilfreich ist. Mancher Erbstreit kann so vermieden werden. Ohne entsprechende Verfü­ gung von Todes wegen gilt im Erbfall die gesetzliche Erb­ folge des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das gesetzli­ che Erbrecht ist nicht ganz einfach und kann zu manchen Überraschungen führen. Nur wer es kennt, kann richtig entscheiden. Lassen Sie sich von einer Notarin oder einem Notar Ihres Vertrauens beraten.

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