Informationsbroschüre Wasser- und Abwasserverband Hildburghausen

EINEN SCHÖNEN GUTEN TAG wünscht Ihnen der Zweckverband „Wasser- und Abwasser- Verband Hildburghausen“ (WAVH). Um Ihnen eine Übersicht über unsere Aufgaben und Tätigkeiten zu verschaffen, legen wir Ihnen gerne unseren sprichwörtlich „wasserdichten“ Steckbrief vor. Anschrift: Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen Birkenfelder Straße 16, 98646 Hildburghausen Zweckverbandsgründung im Dezember 1992 als Körperschaft des öffentlichen Rechts Aufnahme der Geschäftstätigkeit am 01.01.1993 Aufgaben: Erfüllung der zur kommunalen Daseinsvorsorge gehörenden Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Flächendeckende Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Zweckverbandsgebiet. Größe des Verbandsgebietes und Einwohnerzahlen Wasserversorgung: 695 km² mit 25 Städten und Gemeinden, 46.691 Einwohner Abwasserbeseitigung: 636 km² mit 23 Städten und Gemeinden, 41.760 Einwohner Der Zweckverband ist ein Zusammenschluss von 25 Städten und Gemeinden mit insgesamt 100 Orten und Ortsteilen. Das Verbandsgebiet hat sich seit 1999 nicht verändert. Jedoch hat sich die Zahl der Mitglieder in der Verbandsversammlung durch Eingemeindungen und durch den Einwohnerrückgang reduziert. Die Verbandsversammlung des WAVH hat gegenwärtig 60 Stimmen, die sich nach der Einwohnerzahl der 25 Mitglieder verteilen. Auf je angefangene 1.000 Einwohner entfällt eine Stimme. Die Verbandsversammlung ist der „Landtag“ des Zweckverbandes. Sie ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan. Durch sie werden die Grundsatzentscheidungen über den Haushalt, die Satzungen, Gebühren und Beiträge und Investitionen demokratisch und transparent getroffen. Die Mitglieder werden durch ihre Bürgermeister/-innen im Zweckverband vertreten. Der Verbandsvorsitzende bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor und führt in ihr den Vorsitz. Der Verbandsvorsitzende und seine zwei Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Zusammensetzung der Anzahl Verbandsversammlung Mitglieder der Stimmen Hildburghausen 12 Eisfeld 8 Heldburg 4 Themar, Straufhain, Schleusegrund, Auengrund, Veilsdorf je 3 Römhild, Masserberg je 3 nur Wasser Schleusingen für OT Waldau und Oberrod Brünn, Westhausen, Schlechtsart, Schweickershausen, Ummerstadt, Grimmelshausen, Kloster Veßra, Lengfeld, Reurieth, Beinerstadt, Dingsleben, Ehrenberg, Henfstädt, St. Bernhard je 1 Der Verbandsausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und weiteren sechs Mitgliedern, die ebenfalls aus der Mitte der Verbandsversammlung bestellt werden. Der Verbandsausschuss, der nach § 4 der Betriebssatzung identisch ist mit dem Werksausschuss, behandelt die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor. Im Übrigen bestimmt die Verbandsversammlung die Aufgaben und Befugnisse des Verbandsausschusses, über die dieser abschließend entscheidet. So ist der Verbands- ausschuss von der Verbandsversammlung zum Vergabeausschuss bestimmt worden. DER STECKBRIEF DES WAVH Der Steckbrief des WAVH 1 Schleusingen für OT Waldau und Oberrod Brünn, Westhausen, Schlechtsart, Schweickershausen, Ummerstadt, Grimmelshausen, Kloster Veßra, Lengfeld, Reurieth, Beinerstadt, Dingsleben, Ehrenberg, Henfstädt, St. Bernhard Römhild, Masserberg Themar, Straufhain, Schleusegrund, Auengrund, Veilsdorf Heldburg Eisfeld Hildburghausen

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