Seniorenratgeber Landkreis Hildburghausen

1. Überblick der Reha-Träger Als Rehabilitationsträger werden Institutionen bezeichnet, die Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation finanzieren. Die Rehabilitationsträger werden umgangssprachlich auch als Kostenträger bezeichnet. Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: • Die gesetzlichen Krankenkassen • Die Bundesagentur für Arbeit • Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung • Die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge • Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe • Die Träger der Eingliederungshilfe 24 III. Beratung und Begleitung Leistungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Behandlung durchÄrzte, Zahnärzte, Angehörige anderer Heilberufe, Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder, Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel, Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, Hilfsmittel, Arbeitstherapie und Belastungserprobung) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, individuelle betriebliche Qualifizierung, beruflicheWeiterbildung, Förderung einer selbstständigen Tätigkeit, sonstige Hilfen zur Förderung am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderung eine angemessene und geeignete Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten) Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (z. B. Krankengeld, Verletzungsgeld, Übergangsgeld, Beiträge und Zuschüsse zur Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung, ärztlich verordneter Rehasport oder Funktionstraining, Reisekosten, Betriebs- oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten) Rehabilitationsträger • Gesetzliche Krankenkasse • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge • Träger der öffentlichen Jugendhilfe • Träger der Eingliederungshilfe • Bundesagentur für Arbeit • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge • Träger der öffentlichen Jugendhilfe • Träger der Eingliederungshilfe • Gesetzliche Krankenkassen • Bundesagentur für Arbeit • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge Ein Hinweis vorab: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ab dieser Seite auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung. Zu Ihrer Information, haben wir Ihnen eine Übersicht der Leistungen und Zuständigkeiten zusammengestellt.

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