Seniorenratgeber Landkreis Hildburghausen

Leistungen Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z. B. Hilfen zur Schulbildung, schulischen Berufsausbildung, Hochschulausbildung und zur schulischen und hochschulischen Weiterbildung) Leistungen zur sozialen Teilhabe (z. B. Leistungen für Wohnraum, Assitenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zu Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel) Rehabilitationsträger • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge • Träger der öffentlichen Jugendhilfe • Träger der Eingliederungshilfe • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge • Träger der öffentlichen Jugendhilfe • Träger der Eingliederungshilfe 25 2. Angebote und Leistungen des Sozialamtes Kontakt: Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 4450 Internet: www.landkreis-hildburghausen.de Amtsleitung Sozialamt Telefon: 03685 445340 Sachgebiet Sozialhilfe Telefon: 03685 445360 Sachgebiet Wirtschaftliche Sozialhilfe Telefon: 03685 445395 Allgemeine Sozialhilfe 1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII) DieGrundsicherung imAlter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel tritt an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben • Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.

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