Seniorenratgeber Landkreis Hildburghausen

www.landkreis-hildburghausen.de Seniorenwegweiser für den Landkreis Hildburghausen

Neu in Themar Hildburghäuser Straße 3 · 98660 Themar · Telefon 0800 1811387 themar@landhaus-seniorenwohngemeinschaft.de themar.landhaus-seniorenwohngemeinschaft.de Eröffnung August 2025 Stationäre Pflege mit Herz 47 komfortable, helle Einzelzimmer und 4 Partnerzimmer · Professionelle, liebevolle Pflege für alle Pflegegrade · Leben in Geborgenheit und Gemeinschaft · Aktivitäten, Begegnungen und Natur genießen in unserer herzlichen Seniorenwohngemeinschaft Ihr neues Zuhause wartet auf Sie! Landhaus Themarer Hof Pflegedienst S. Leipold Hohle 1 98646 Hildburghausen OT Weitersroda Tel. 03685 / 70 66 64 Fax 03685 / 70 66 30 moderncare-gruppe.de Ambulanter Pflegedienst Südthüringen Friedrich-Rückert-Str. 1 Telefon (03685) 4 09 19-121 Anders als ein Pflegeheim: Unsere Senioren-WG ›Altes Postamt‹ in Hildburghausen Waldbestattung im RuheForst Coburger Land/Bad Rodach Telefon: (0 95 64) 80 09 85 E-Mail: info@ruheforst-coburgerland.de Internet: www.ruheforst-coburgerland.de

Inhaltsverzeichnis I. Seniorenarbeit im Landkreis Hildburghausen 2 1. Grußwort der Kreisverwaltung 2 2. Unsere Hauptakteure in der 3 institutionalisierten Seniorenarbeit II. Aktiv im Alter 5 1. Treffpunkte und Begegnungsstätten 5 2. Bildung 7 3. Singen und Musik 9 4. Sport und Bewegung 9 5. Kultur 10 6. Ehrenamt 15 III. Beratung und Begleitung 17 1. Überblick der Reha-Träger 17 2. Angebote und Leistungen des Sozialamtes 18 3. Beratungsstellen im Landkreis Hildburghausen 24 IV. Pflege 27 1. P flegereform und neuer 27 Pflegebedürftigkeitsbegriff 2. Die Leistungen der Pflegeversicherung 27 im Überblick 3. U nterstützung für pflegende Angehörige und 29 Pflegeberatung V. Wohnen und Versorgung im Alter 31 1. Ü bersicht der Pflegeeinrichtungen und 31 Seniorenwohnheime VI. Vorsorge für besondere Lebenslagen 37 1. Gesetzliche Betreuung 37 2. Verfügungen, Vollmachten, Testament 37 3. Nachlassregelung 39 4. Wichtige Hinweise und Links 39 Impressum 40 Notruftafel · Inserentenverzeichnis U3 U = Umschlagseite 1 FLIPPING-BOOK Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! www.landkreis-hildburghausen.de Seniorenwegweiser für den Landkreis Hildburghausen Quelle: goodluz · adobestock.com

1. Grußwort der Kreisverwaltung Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Hildburghausen, wir freuen uns Ihnen die zweite Auflage des Seniorenwegweisers des Landkreises präsentieren zu dürfen. Im Zuge der Einführung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ und der Erstellung des ersten integrierten Sozialplans für den Landkreis wurde insbesondere der Altersgruppe der Seniorinnen und Senioren ein hoher Stellenwert bei der Planung von Angeboten zur Stärkung der sozialen Infrastruktur und zum Ausbau von Mitwirkungs- und Beteiligungsstrukturen beigemessen. Mit viel Engagement und Unterstützung durch verschiedene Akteure aus der Kommunalpolitik, aus der Sozialwirtschaft und aus dem Ehrenamt ist es gelungen, innerhalb kürzester Zeit ein beachtliches Netzwerk aus Haupt- und Ehrenamt im Landkreis aufzubauen und zu etablieren. Die Grundstrukturen stehen auf soliden Beinen, mit unserer Kreisseniorenbeauftragten, unserem Kreisseniorenbeirat und-büro, den kommunalen Beiräten in Eisfeld, Schleusingen und Hildburghausen, unserem Netzwerk der Gemeinde- und Dorfkümmerer und den vielen aktiven Seniorengruppen und Vereinen im Landkreis. Damit haben wir das neue Thüringer Seniorenmitwirkungsbeteiligungsgesetz (ThürSenMitwBetG) nicht nur ernst genommen, sondern auch konsequent umgesetzt und eine der modernsten Satzungen zur Einrichtung eines Kreisseniorenbeirates und der Funktion der Seniorenbeauftragten des Landkreises in einem breiten Beteiligungsverfahren ent- wickelt, welche in 2024 noch einmal grundlegend angepasst wurde. Wir ermöglichen dadurch unseren Seniorinnen und Senioren ein hohes Maß an Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung zu Themen, die eben nicht nur ihre Zielgruppe betreffen, sondern generell zu familienpolitischen Fragestellungen. Mit neuen Ideen und Tatendrang werden wir diesen Prozess weiterführen und die geschaffenen Strukturen weiter ausbauen. Der Seniorenwegweiser beinhaltet ein breites Spektrum an Informationen sowie Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, welche nicht nur für unsere Seniorinnen und Senioren, sondern auch für ihre Kinder, Enkel und Freunde in verschiedenen Lebenslagen hilfreich sein können. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre und freuen uns auch gerne über ein Feedback. Landrat Sven Gregor 2 I. Seniorenarbeit im Landkreis Hildburghausen Quelle: Privat

2. U nsere Hauptakteure in der institutionalisierten Seniorenarbeit Der Seniorenbeirat des Landkreises Hildburghausen wurde erstmals 2019 durch den Kreistag gewählt. In 2025 endete die erste Amtsperiode und der Beirat wurde im Rahmen eines breiten Beteiligungsverfahrens neu bestellt. Bei der Besetzung achten wir darauf die strukturelle Vielfalt des Landkreises zu berücksichtigen und alle Planungsräume durch die entsprechenden Multiplikatoren aus Gesellschaft, Ehrenamt, Politik, Verwaltung und Sozialwirtschaft abzubilden. Der neue Seniorenbeirat besteht aus bis zu 15, vom Kreistag bestellten und 5 beratenden Mitgliedern. Informieren Sie sich gerne laufend auf der Homepage des Kreisseniorenbeirates. Kontakt: E-Mail: vorstand@seniorenbeirat-landkreis-hildburghausen.de Internet: www.seniorenbeirat-landkreis-hildburghausen.de 3 Marion Seeber, Quelle: LSB Thüringen Referat Öffentlichkeitsarbeit Unsere Kreisseniorenbeauftragte ist seit 2019 Marion Seeber. In 2025 wurde sie durch den Kreistag wiedergewählt. Neben ihrer vielschichtigen Tätigkeit als seniorenpolitische Vertreterin über die Landkreisgrenzen hinaus, hatte sie zuletzt auch den Vorsitz des Kreisseniorenbeirates inne. Ihr Stellvertreter ist Albert Seifert. Die Kreisseniorenbeauftragte und der Stellvertreter sind im Turnus von fünf Jahren neu zu wählen. Die Aufgaben des Seniorenbeirates und der Seniorenbeauftragten sind in der Satzung für den Seniorenbeirat und den Seniorenbeauftragten des Landkreises Hildburghausen (i. d. F. vom 04.11.2025) definiert und basieren auf dem Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG). Gefördert werden die beiden Institutionen über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“.

Unsere kommunalen Seniorenbeiräte erreichen Sie vor Ort: Seniorenbeirat der Kreisstadt Hildburghausen E-Mail: seniorenbeirat@hildburghausen.de Stadtverwaltung Hildburghausen Telefon: 03685 7740 Internet: w ww.hildburghausen.de/seite/528374/ seniorenbeirat.html Seniorenbeirat der Stadt Schleusingen E-Mail: seniorenbeirat@schleusingen.de Stadtverwaltung Schleusingen Telefon: 036841 3470 Internet: w ww.schleusingen.de/seite/528177/ seniorenbeirat.html Seniorenbeirat der Stadt Eisfeld Stadtverwaltung Eisfeld Telefon: 03686 39020 Internet: w ww.stadt-eisfeld.de/seite/687950/ seniorenbeirat-der-stadt-eisfeld.html 4 I. Seniorenarbeit im Landkreis Hildburghausen Seniorenbeirat 2025, Quelle: Frau Weinland-Schmidt, Landratsamt Hildburghausen Das Kreisseniorenbüro existiert seit 2019. Seit 2020 leitet Heike Sittig die nunmehr in kreislicher Trägerschaft verortete Einrichtung. Das Kreisseniorenbüro ist insbesondere in der aufsuchenden Arbeit vor Ort und mit verschiedenen Angeboten und Kleinprojekten für die ältere Generation tätig. Hierzu bestehen wertvolle Kooperationen zu anderen Institutionen der Seniorenarbeit, welche das Angebot komplettieren. Kreisseniorenbüro E-Mail: seniorenbuero@lrahbn.thueringen.de Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen www.landkreis-hildburghausen.de/Seite-für-Senioren/ Telefon: 03685 7818-0023 oder -0024

II. Aktiv im Alter 5 1. Treffpunkte und Begegnungsstätten Ältere Menschen sind gesünder und unternehmungslustiger als jemals zuvor. Mit der zunehmenden Lebenserwartung wächst auch das Interesse an vielfältigen Freizeitbeschäftigungen. Seniorenclubs und Begegnungsstätten sind ideale Treffpunkte, um sich miteinander auszutauschen und soziale Kontakte zu knüpfen. Gesellige Stunden mit Gleichgesinnten und spannende Hobbys sind wichtig, fördern die Gesundheit und das Gemeinschaftsgefühl. Seniorentreffs, Sing- und Tanzabende oder Seniorennachmittage sind nur ein paar Beispiele, um sich miteinander auszutauschen und soziale Kontakte zu knüpfen. Viele Treffpunkte für Seniorinnen und Senioren finden sich in freier Trägerschaft, andere wiederum sind an Seniorenheime angegliedert. Wer sein Leben bereichern und die freie Zeit besser nutzen möchte, kann derartige Angebote bei den Vereinen und Sozialträgern der Kommunen, Kirchen oder Sozialverbänden erfragen. Landkreis Hildburghausen: Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu Angeboten im Planungsraum Netzwerk Stadt- und Gemeinde/Dorfkümmerer zu erfragen im Amt für Kreisentwicklung unter: Telefon: 03685 7818-2022 E-Mail: weinland@lrahbn.thueringen.de Landsenioren Südthüringen e. V. Telefon: 036948 20387 E-Mail: suedthueringen@landsenioren-th.de Landfrauenverein Westenfeld e. V. Liesenweg 5, 98630 Römhild Mobil: 01520 7450080 Telefon: 036948 80756 E-Mail: landfrauenortsvereinwestenfeld@gmail.com AWO Kreisverband Hildburghausen e. V. Informationen zu: AWO Haus der Vereine Alte Schule Wallrabs Schleusinger Straße 21, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 702798 AWO Begegnungsstätte Hildburghausen Waldstraße 8, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 4191610 Volkssolidarität Kreisverband Hildburghausen e. V. Friedrich-Rückert-Straße 11, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 4053750 E-Mail: sozialstation-hbn@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität Kreisverband Hildburghausen e. V. Senioren der Siedlung Hildburghausen monatliche Treffs in der Gaststätte „Erdbeere“ an den gemauerten Teichen Hildburghausen Telefon: 03685 401186 Kreisseniorenbüro Landkreis Hildburghausen Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 7818-0024 E-Mail: seniorenbuero@lrahbn.thueringen.de Frauenkommunikationszentrum „BINKO“ Obere Marktstraße 44, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 405200 E-Mail: binko@diakonie-sth.de

Kreisdiakoniestelle Hildburghausen/Eisfeld Obere Marktstraße 44, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 702695 E-Mail: kreisstelle.hbn@diakonie-sth.de Kirchenkreis Hildburghausen-Eisfeld Büro des Kirchenkreises und der Kreissynode: Friedrich-Rückert-Straße 20, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 4093060 Internet: www.kirchenkreis-hildburghausen-eisfeld.de Hospizverein Emmaus Hildburghausen e. V. Obere Markstraße 26, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 4135974 E-Mail: info@hospiz-hbn.de Katholische Kirchengemeinde „St. Leopold“ Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 17, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 403267 Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Hildburghausen Friedrich-Fröbel-Straße 1, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 706201 E-Mail: info@efg-hildburghausen.de Eisfeld Volkssolidarität Kreisverband Hildburghausen e. V. Neulehen 10, 98673 Eisfeld Telefon: 03686 39130 E-Mail: sozialstation-eisfeld@volkssolidaritaet.de Teilhabezentrum Eisfeld Wallgasse 15, 98673 Eisfeld Telefon: 03686 6180530 E-Mail: info@miteinander-neuhaus.de 6 II. Aktiv im Alter Mehrgenerationenhaus „Bahnhofstreff“ Bahnhofstraße 182, 98663 Heldburg Telefon: 036871 52077 E-Mail: info@mgh-heldburg.de AWO Seniorenbegegnungsstätte Römhild Heurichstraße 38, 98630 Römhild Telefon: 036948 859020 Pfarrbereich Römhild Am Stift 2, 98630 Römhild Telefon: 036948 80264 E-Mail: stiftskirche-roemhild@gmx.de Themar Volkssolidarität Kreisverband Hildburghausen e. V. Bahnhofstraße 42, 98660 Themar Telefon: 036873 21380 E-Mail: sozialstation-themar@volkssolidaritaet.de Wiesenbauschule Schleusingen Tina Treff Ch.-Junker-Straße 2, 98553 Schleusingen Telefon: 036841 43209 Sozialstation Diakonisches Werk e. V. Königstraße 8, 98553 Schleusingen Telefon: 036841 41404 DRK Sozialstation Schleusingen Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Suhl e. V. Helmut-Kohl-Straße 13, 98553 Schleusingen Telefon: 03681 79290 E-Mail: info@drk-suhl.de Internet: www.drk-suhl.de

AWO Seniorenbegegnungsstätte Schönbrunn Eisfelder Straße 15, 98667 Schönbrunn Telefon: 036874 70654 Seniorenclub – AWO Fehrenbach Mühlbergweg 9, 98666 Masserberg-Fehrenbach Telefon: 036870 50165 Seniorenclub – Heubach e. V. Ernst-Thälmann-Straße 27, 98666 Masserberg-Heubach Sozialstation „Albert Schweitzer“ Gießübel Masserberger Straße 23, 98667 Schleusegrund/Gießübel Telefon: 036874 72310 E-Mail: stiftung.giessuebel@t-online.de 2. Bildung Die Kreisvolkshochschule Hildburghausen hält für interessierte Seniorinnen und Senioren vielseitige und altersgerechte Angebote und Vorträge wie z. B. PC-Grundlagenkurse, Kurse zum Umgang mit Smartphone und Tablet, regionalgeschichtliche Führungen (z. B. Dunkelgräfin in Hildburghausen) uvm. bereit. Das Programm der Kreisvolkshochschule und Sonderveranstaltungen entnehmen Sie der Presse oder erfragen Sie unter den angegebenen Kontaktdaten. „In jeder menschlichen Begegnung treffen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft aufeinander.“ – Stefan Rogal (*1965), Autor, Herausgeber und Kolumnist – Kreisvolkshochschule Hildburghausen Obere Marktstraße 44 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 702085 E-Mail: info@vhs-hbn.de Internet: www.kvhs.landkreis-hildburghausen.de Bibliotheken bieten älteren Menschen besondere Medien an: Belletristik in Großdruck, Hörbücher, Vorlesebücher für Erwachsene sowie Sachbücher aus bestimmten Interessenkreisen wie Gesundheit im Alter, Partnerschaft und Liebe, Informationen zum Erbrecht und Bücher zum Zusammenleben der Generationen. Das kleine Lesecafé lädt den Besucher oder die Besucherin in der warmen Jahreszeit zum Verweilen und Lesen ein. „Bücher lesen heißt wandern gehen in ferne Welten aus den Stuben über die Sterne“ – Jean Paul – 7 Rathaus mit Stadt- und Kreisbibliothek Hildburghausen, Quelle: Stadt- und Kreisbibliothek Hildburghausen

Stadt- und Kreisbibliothek „Joseph Meyer“ Hildburghausen Markt 25, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 405841 E-Mail: bibliothek@hildburghausen.de Internet: www.buch.hildburghausen.de Stadtbibliothek Eisfeld Marktplatz 1, 98673 Eisfeld Telefon: 03686 615469 E-Mail: bibliothek@stadt-eisfeld.de Internet: www.stadt-eisfeld.de Gemeindebibliothek Dingsleben Ortstraße 45, 98646 Dingsleben Telefon: 036873 20098 E-Mail: dingsleben@vg-feldstein.de Gemeindebibliothek Crock Kirchweg 8, 98673 Auengrund OT Crock Telefon: 03686 391228 Gemeindebibliothek Grub Dorfstraße 8, 98530 Grub Gemeindebibliothek Fehrenbach Talstraße 9, 98666 Masserberg OT Fehrenbach Telefon: 036870 5700 Bücherei Hinternah Springelbacher Weg 2, 98553 Nahetal-Waldau OT Hinternah Gemeindebibliothek Schönbrunn Eisfelder Straße 11, 98667 Schleusegrund OT Schönbrunn Telefon: 036874 79710 E-Mail: gemeindeverwaltung@schleusegrund.de Internet: www.schleusegrund.de 8 II. Aktiv im Alter Stadtbibliothek Schleusingen Christian-Junker-Straße 2, 98553 Schleusingen Telefon: 036841 178635 E-Mail: bibliothek@schleusingen.de Internet: www.schleusingen.de Stadtbibliothek Themar Markt 1, 98660 Themar Telefon: 036873 69732 E-Mail: Touristinfo@themar.de Internet: www.themar.de Gemeindebibliothek Veilsdorf Nach Wildenrod 3, 98669 Veilsdorf Mobil: 0170 2250942 Telefon: 03685 68660 Internet: www.veilsdorf.de Gemeindebibliothek Westenfeld Landfrauen Westenfeld e. V. Mobil: 01520 7450080 Telefon: 036948 80756 E-Mail: landfrauenortsvereinwestenfeld@gmail.com Modulare Bildungsangebote: Hospizverein Emmaus Hildburghausen e. V. Obere Marktstraße 26, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 4135974 Mobil: 0160 91926995 E-Mail: info@hospiz-hbn.de Bildungsangebot: Ehrenamtliche Hospizbegleiter

Kreisdiakoniestelle Hildburghausen/Eisfeld Obere Marktstraße 44, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 702695 E-Mail: kreisstelle.hbn@diakonie-sth.de Bildungsangebot: Pflegebegleiter zur Unterstützung pflegender Angehöriger, „Schreibwerkstatt“ Lebenslinien, Deutschkurs für Anfänger und Fortgeschrittene, Lernpatenschaften Netzwerk Medienbildung Sozialplanung/Kreisseniorenbüro Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen E-Mail: seniorenbuero@lrahbn.thueringen.de Telefon: 03685 7818-0023 oder -0024 Bildungsangebot: Medienmentoren für Senioren 3. Singen und Musik Kreismusikschule „Carl Maria von Weber“ Hildburghausen Obere Marktstraße 44, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 706850 E-Mail: musikschulehbn@web.de Internet: www.musikschule-hildburghausen.de Sängerkreis Hildburghausen über chorverband-thueringen.de Weitere Informationen zu Gesangsvereinigungen, Chören und Gruppen erfragen Sie bitte bei ihrer Verwaltung im Wohnort. Ausführlichere Informationen auch unter: • www.stadt-eisfeld.de oder 03686 39020 oder service@stadt-eisfeld.de • www.schleusingen.de oder 036841 34710 oder rathaus@schleusingen.de • www.schleusegrund.de oder 036874 79710 oder info@schleusegrund.de • https://masserberg.de oder 036870 5700 oder gemeindeverwaltung@masserberg.de • www.auengrund.de oder 03686 3912-0 oder info@gv-auengrund.de • www.hildburghausen.de oder 03685 774-0 oder info@hildburghausen.de • www.stadt-roemhild.de oder 036948 8810 oder info@stadt-roemhild.de • www.vg-feldstein.de (Themar) oder 036873 688-0 oder info@vg-feldstein.de • www.stadt-heldburg.de oder 036871 2880 oder post@vg-heldburgerunterland.de • www.gemeinde-straufhain.de oder 036875 6579-0 oder info@gemeinde-straufhain.de 4. Sport und Bewegung Regelmäßige körperliche Aktivitäten haben insbesondere im Alter viele positive Effekte: Wir bleiben physisch fit, schulen unser Gleichgewicht, aktivieren unsere Abwehrkräfte und beugen Alterskrankheiten wie Osteoporose, Bluthochdruck oder Arthrose vor. Eine körperliche Betätigung senkt das Risiko eines Herzinfarkts, stabilisiert das Immunsystem und stärkt die Muskulatur. Neue Forschungsergebnisse belegen: Bewegung hält neben dem Körper auch den Geist fit. Der Kreissportbund Hildburghausen e. V. stellt sich vor Wir, der Kreissportbund Hildburghausen e. V., sind der Dachverband für den organisierten Sport im 9

Landkreis Hildburghausen. Wir haben 104 Mitgliedsvereine, die wir in allen Belangen rund um den Sport betreuen und beraten. Das sportliche Angebot in unserem schönen Landkreis ist äußerst vielfältig, von Aerobic über Badminton, Fußball, Kegeln, Tennis, Volleyball bis hin zum Wintersport, für jeden Alters- und Leistungsstand ist etwas dabei. Gerne beraten wir Sie, was die Auswahl des richtigen Sport- und Bewegungsangebots betrifft oder stellen Ihnen unsere Angebote vor. Hierzu erreichen Sie uns unter der 03685 701636 oder Sie lassen sich in unseren E-Mail-Verteiler eintragen, um regelmäßig über geplante Veranstaltungen, Termine und Aktionen informiert zu werden. Es besteht zudem auch die Möglichkeit, bei Ihrem örtlichen Sportverein nachzufragen, welche Angebote für Sie passend wären (www.ksb-hildburghausen.de unter dem Punkt Sportvereine). Sportprojekte „Fit bis ins hohe Alter – Gemeinsam statt einsam“ Beim Kreissportbund (KSB) in Hildburghausen läuft das Projekt „Fit bis ins hohe Alter“. Ausgebildete Übungsleiter aus den Sportvereinen besuchen hier Senioreneinrichtungen und halten mit den Bewohnerinnen und Bewohnern Sport- und Bewegungsstunden ab. Beim Sport mit Älteren wird auf die individuellen Besonderheiten der Teilnehmer Rücksicht genommen. So sollen die Bewohnerinnen und Bewohner der Senioreneinrichtungen und andere Sportgruppen lange fit und gesund gehalten und die Teilhabe am sozialen Leben erweitert werden. Hier können alle erfahren, wie viel Spaß gemeinsames Sporttreiben macht. 5. Kultur Gekennzeichnet von einer reizvollen Landschaft und einem beachtlichen Potenzial an Stätten des kulturellen Erbes, prägen insbesondere die Museen in den Burgen und Schlössern als kulturhistorisch relevante Designationen die kulturelle Bildungslandschaft des Landkreises Hildburghausen. Daneben fungieren die zahlreichen Kulturvereine und die vielen künstlerischen Aktivitäten der sog. „Local Heros“ ebenso als identitätsstiftende Institutionen für die Einwohnerinnen und Ein- 10 II. Aktiv im Alter Quelle: Kreissportbund Hildburghausen e. V. Quelle: Kreissportbund Hildburghausen e. V.

wohner des Landkreises wie die großen musealen Einrichtungen: das Naturhistorische Museum Schloss Bertholdsburg, das Hennebergische Museum Kloster Veßra und das Deutsche Burgenmuseum Veste Heldburg. Als Knoten- und Ankerpunkte für die kleineren Einrichtungen erwuchs die Idee, die großen Häuser strukturell in Form eines Zweckverbandes zusammenzuschließen. Am 23.09.2020 wurde daraus der Verein Museums Netzwerk Süd e. V. gegründet. Im Landkreis finden sich eine Vielzahl von Burgen, Schlössern und Museen, die nur darauf warten, von Ihnen entdeckt zu werden. Hierzu haben wir Ihnen eine kleine Auswahl der interessantesten Sehenswürdigkeiten zusammengefasst. Diese finden Sie auch der Internetseite des Landkreises Hildburghausen: www.landkreis-hildburghausen.de/Tourismus-Kultur/ Sehenswürdigkeiten/ Tradition und Brauchtum Geschichte und Geschichten sind eng verbunden mit Tra- ditionen, Brauchtum und Erlebnissen auslängst vergangener Zeit. Noch heute feiern wir Feste im Jahreslauf, die auf den Glauben in unserer Region zurückgehen oder auf alten Traditionen basieren, so z. B. die Fastnacht, Ostern, Pfingsten, das Erntedankfest sowie das Eisfelder Kuhschwanzfest, die Kirmesveranstaltungen in den einzelnen Gemeinden sowie das Theresienfest in Hildburghausen oder der Kalte Markt in der Stadt Römhild. Auf der Internetseite des Landkreises Hildburghausen (www. landkreis-hildburghausen.de) finden Sie viele Informationen zum traditionellen Handwerk sowie eine Reihe von Traditionsfesten in der Region. Touristinformationen Touristinformation Stadt Heldburg Hauptstraße 4, 98663 Heldburg OT Bad Colberg Telefon: 036871 20159 Internet: www.stadt-heldburg.de Gästeinformation der Gemeinde Straufhain Obere Marktstraße 3, 98646 Streufdorf Telefon: 036875 657921 Internet: www.gemeinde-straufhain.de Touristinformation Eisfeld im Schloss/Museum Eisfeld Marktplatz 2, 98673 Eisfeld Telefon: 03686 300308 Internet: www.stadt-eisfeld.de Touristinformation Hildburghausen Markt 25, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 774184 Internet: www.hildburghausen.de Masserberg-Information Hauptstraße 37, 98666 Masserberg Telefon: 036870 57015 Internet: www.masserberg.de Stadt Römhild Griebelstraße 28, 98630 Römhild Telefon: 036948 8810 Internet: www.stadt-roemhild.de 11

12 www.stadt-heldburg.de Stadt Heldburg Mehrgenerationenhaus Heldburg Häfenmarkt 164 Bahnhofstraße 182 98663 Heldburg 98663 Heldburg 036871 21485 036871 52077 stadt@stadt-heldburg.de info@mgh-heldburg.de Steuerberaterin Katja Striebe Marktstraße 22 98673 Eisfeld Tel.: 0 36 86 / 6 18 95 00 | Fax: 0 36 86 / 6 18 95 01 E-Mail: kanzlei-striebe@gmx.de - Annabell Wohlang Beratungsstellenleiterin Bahnhofstraße 10, 98660 Themar  036873 60307 E-Mail: annabell.wohlang@vlh.de Alles erledigt. Ein gutes Gefühl, zuwissen: Die Dinge sind geregelt. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vermögensaufbau. Und bei den Themen Schenken und Vererben. Informieren Sie sich darüber, wie Sie alles für Ihre Zukunft in Ihrem Sinn regeln können: im Krankheitsfall, bei der Pflege und im Erbfall. Weil’s um mehr als Geld geht.

II. Aktiv im Alter Touristinformation Schleusingen Markt 6, 98553 Schleusingen Telefon: 036841 34770 Internet: www.schleusingen.de Gewürzmuseum/Touristinformation Schleusegrund Neustädter Straße 20, 98667 Schönbrunn Telefon: 036874 38255 Internet: www.schleusegrund.de Touristinformation Themar Markt 1, 98660 Themar Telefon: 036873 69732 Internet: www.themar.de 13 Naturhistorisches Museum Schloss Bertholdsburg Schleusingen, beide Quelle: G. Heß Initiative Rodachtal e. V. Geschäftsstelle Ummerstadt Marktstraße 33, 98663 Ummerstadt Telefon: 036871 30317 Internet: www.initiative-rodachtal.de Urlaub und Erholung Der Thüringer Wald ist ein ideales Wandergebiet. Gut ausgeschilderte Wege führen zu landschaftlich reizvollen Zielen. Sie spazieren durch ausgedehnte Wälder, durchqueren Täler, hinauf zu lohnenden Ausblicken. Aber auch in den anderen Landschaftsräumen des Hildburghäuser Landkreises ist die Bewegung zu Fuß, mit dem Rad und sogar mit dem Boot hervorragend möglich. Entdecken Sie beispielsweise den einmaligen Naturraum der Werra per Kanu, finden Sie Ruhe und Entspannung beim Angeln an den zahlreichen Gewässern oder erholen Sie sich am Bergsee Ratscher, wo jährlich das Countryfest zahlreiche Cowboys und Indianer aus nah und fern anlockt. Zudem markieren das Paradiesvogelfest in Weitersroda, das Woodstock forever“ Festival in Waffenrod, das Heidewitzka und Theresienfest in Hildburghausen jährlich wiederkehrende Highlights, die nicht nur bei den Bürgern des Landkreises fest im Kalender stehen. Veste Heldburg, Quelle: Landratsamt Hildburghausen

Besuchen Sie uns und überzeugen Sie sich selbst vom reichhaltigen Angebot an Ausflugszielen, der herrlichen Landschaft und der Gastlichkeit der Menschen in unserem Landkreis. Wanderrouten Wandern am Grünen Band Radwandern Keltenradweg MTB-Strecke Rennsteig um die Trinkwassertalsperre Schönbrunn Rennsteig – Radwanderweg Lutherweg in Thüringen Panoramaweg Schwarzatal (Qualitätswanderweg) Rennsteigwanderung Vessertalrundwanderweg Werra-Obermain- Radweg (WOM) Route Süd – Abschnitt Eisfeld-Sonneberg Schleusetal Radweg Werratal-Radweg 14 II. Aktiv im Alter Werra-Burgen-Steig Rund um die Talsperre Schönbrunn Kelten-Erlebnisweg Werrawanderung Zweiländerweg Rodachtal Werraquell Hütte Radtourismus Veste Heldburg beide Quelle: Landratsamt Hildburghausen

15 Wintersport Skiarena Heubach Skilift Masserberg SchneeApp Kurtourismus Henneberg-Rehalinik Masserberg GmbH Hauptstraße 18, 98666 Masserberg Telefon: 036870 81590 E-Mail: info.mb@henneberg-kliniken.de 6. Ehrenamt Der Landkreis Hildburghausen ist dankbar für das vorbildliche bürgerschaftliche Engagement jeder und jedes Einzelnen. Eine jährlich stattfindende Würdigung des Ehrenamtes im Rahmen einer Festveranstaltung ist Ausdruck dieser Wertschätzung und Anerkennung. Sie ist zugleich ein Zeichen des Dankes – des Dankes für uneigennütziges Handeln und das bürgerschaftliche Engagement, welches ansonsten häufig im Verborgenen stattfindet und von der Öffentlichkeit oft unzureichend wahrgenommen wird. Jährlich können verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger von ihren Vereinen, Städten oder Gemeinden zur Ehrung vorgeschlagen werden. Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie unter www.landkreis-hildburghausen.de. Thüringer Ehrenamtscard Die Thüringer Ehrenamtscard wurde erstmalig im Jahr 2006 in Thüringen eingeführt, darunter auch im Landkreis Hildburghausen. Seither konnten sehr viele engagierte Bürgerinnen und Bürger damit eine Wertschätzung und Anerkennung erfahren. Die Thüringer Ehrenamtscard hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und bietet den damit Ausgezeichneten Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen in ganz Thüringen. Sie kann an Ehrenamtliche nach Vollendung des 18. Lebensjahres und bei Erfüllung der Voraussetzungen ausgereicht werden. Geschäftsführende, Gastronomen, Institutionen und kommunale Einrichtungen sagen damit den Ehrenamtlichen DANKE. Sie ist personengebunden und kann über den Bereich Ehrenamt, Kultur, und Sport im Landratsamt Hildburghausen formlos beantragt werden (Kontakt s. unten). Das Thüringer Ehrenamtszertifikat Das Thüringer Ehrenamtszertifikat spricht ehrenamtlich engagierten Menschen in Thüringen Dank und Anerkennung für ihre erbrachten Leistungen aus. In persönlichen Sätzen wird der individuelle Einsatz des zu Würdigenden geschildert. Meistens werden die Zertifikate in einem offiziellen Rahmen vergeben. Damit wird den Ehrenamtlichen eine öffentliche Würdigung und Wertschätzung zuteil. Wenden Sie sich gerne auch hierzu an den Bereich Ehrenamt, Kultur, und Sport im Landratsamt Hildburghausen. Kontakt: Landratsamt Hildburghausen Stabsstelle des Hauptamtlichen Beigeordneten Bereich Ehrenamt, Kultur- und Sportförderung, Telefon: 03685 7818-0025 Detaillierte Informationen zur Würdigung und Unterstützung des Ehrenamtes finden sie auf der Homepage der Thüringer Ehrenamtsstiftung unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de. Talsperre Schönbrunn, Quelle: Landratsamt Hildburghausen

16 | Am Schloßberg 1| 98646 Hildburghausen | info@werrabus.de | 03685 4049274 WerraBus - ein Unternehmen der moVeas GmbH. Seit Januar 2020 sind wir in Hildburghausen Betreiber des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis. Unsere 27 Linien werden täglich mit 56 Bussen bedient, um Sie sicher und zuverlässig ans Ziel zu bringen. Weitere nützliche Informationen zum Linienverkehr im Landkreis Hildburghausen erhalten Sie auf unserer Website www.werrabus.de. Alternativ können Sie auch den QR-Code scannen, um direkt zu unserer Website zu gelangen. IHR VERKEHRSUNTERNEHMEN IM LANDKREIS HILDBURGHAUSEN Öffnungzeiten Servicebüro: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr 0 36 86 / 30 80 21 Krankenfahrten für alle Kassen Alte Eisfelder Str. 8a · 98673 Auengrund/Crock ftl-auengrund@web.de www.fahrdienst-auengrund.de Taxi Konz Hauptstraße 20 • 98666 Masserberg Telefax (03 68 70) 2 50 84 Taxi Konz Hauptstraße 20 • 98666 Masserberg Telefax (03 68 70) 2 50 84 Krankenfahrten aller Kassen Strahlentherapie · Chemotherapie · Dialyse Kurpark Masserberg, Quelle: Landratsamt Hildburghausen Wir sind immer für Sie da!

III. Beratung und Begleitung 17 1. Überblick der Reha-Träger Als Rehabilitationsträgerwerden Institutionen bezeichnet, die Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation finanzieren. Die Rehabilitationsträger werden umgangssprachlich auch als Kostenträger bezeichnet. Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: • Die gesetzlichen Krankenkassen • Die Bundesagentur für Arbeit • Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung • Die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge • Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe • Die Träger der Eingliederungshilfe Leistungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Angehörige anderer Heilberufe, Früherkennung und Frühförderung für Kindermit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder, Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel, Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, Hilfsmittel, Arbeitstherapie und Belastungserprobung) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, individuelle betriebliche Qualifizierung, berufliche Weiterbildung, Förderung einer selbstständigen Tätigkeit, sonstige Hilfen zur Förderung am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderung eine angemessene und geeignete Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten) Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (z. B. Krankengeld, Verletzungsgeld, Übergangsgeld, Beiträge und Zuschüsse zur Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung, ärztlich verordneter Rehasport oder Funktionstraining, Reisekosten, Betriebs- oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten) Rehabilitationsträger • Gesetzliche Krankenkasse • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge • Träger der öffentlichen Jugendhilfe • Träger der Eingliederungshilfe • Bundesagentur für Arbeit • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge • Träger der öffentlichen Jugendhilfe • Träger der Eingliederungshilfe • Gesetzliche Krankenkassen • Bundesagentur für Arbeit • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge Ein Hinweis vorab: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ab dieser Seite auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung. Zu Ihrer Information, haben wir Ihnen eine Übersicht der Leistungen und Zuständigkeiten zusammengestellt.

Leistungen Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z. B. Hilfen zur Schulbildung, schulischen Berufsausbildung, Hochschulausbildung und zur schulischen und hochschulischen Weiterbildung) Leistungen zur sozialen Teilhabe (z. B. Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zu Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel) Rehabilitationsträger • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge • Träger der öffentlichen Jugendhilfe • Träger der Eingliederungshilfe • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge • Träger der öffentlichen Jugendhilfe • Träger der Eingliederungshilfe 18 III. Beratung und Begleitung 2. Angebote und Leistungen des Sozialamtes Kontakt: Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 7818-0000 Internet: www.landkreis-hildburghausen.de Amtsleitung Sozialamt Telefon: 03685 7818-5001 Sachgebiet Sozialhilfe Telefon: 03685 7818-5010 Sachgebiet Wirtschaftliche Sozialhilfe Telefon: 03685 7818-5050 Allgemeine Sozialhilfe Sonderrufnummer Sozialamt 7050 1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII) Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel tritt an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben • Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaftvoll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt. Quelle: Kzenon · adobestock.com

19 Der Umfang der Leistungen umfasst folgende Positionen: • den maßgebenden Regelbedarf des Leistungsberechtigten, • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, • evtl. Mehrbedarfe, wie z. B. bei einer Gehbehinderung (Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis) sowie • die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen. Ist es einem Leistungsberechtigten nicht möglich, einen mit dem Regelbedarf abgegoltenen und unabweisbaren Bedarf zu finanzieren, soll vom Leistungsträger ein Darlehen gewährt werden, das in kleinen, aus den künftigen Auszahlbeträgen einbehaltenen monatlichen Raten getilgt wird. Ein Grundsicherungsbezug setzt – anders als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt – die Stellung eines entsprechenden Antrags voraus. Die Grundsicherung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt, der zuständige Träger hat einen Entscheidungsspielraum bezüglich dem Ende des Bewilligungszeitraums. Somit ist es in Ausnahmefällen auch möglich, die Leistung für einen längeren Zeitraum zu bewilligen, wenn z. B. Einkommensänderungen nicht wahrscheinlich sind. 2. Hilfe zum Lebensunterhalt (Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII) Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, welche nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkommen, Vermögen, dem Einsatz ihrer Arbeitskraft zu bestreiten und keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben. Dies betrifft vor allem Personen welche, dass 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder alleinstehende Personen bei denen die Erwerbsminderung zeitlich befristet ist. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird vorrangig als Geldleistung erbracht. Zunächst wird der persönliche Bedarf bestimmt, dann werden Einkommen und Vermögen (nach dem Elften Kapitel) angerechnet. Der Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen: • D er Regelsatz ist einmonatlich gezahlter, pauschaler Betrag, um den Regelbedarf zu decken. Er dient zur Deckung von Ausgaben wie zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder die Anschaffung von Haushaltsgeräten. Die Höhe dieser Leistung ist abhängig davon, ob die Person zum Beispiel alleine lebt oder verheiratet ist, ob sie erwachsen oder ein Kind ist. Die entsprechenden Höhen werden als sogenannte Regelbedarfsstufen regelmäßig angepasst. • Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Mietkosten. Werden die Mietkosten als „unangemessen hoch“ angesehen, sind sie so lange zu erbringen, wie ein Wechsel in eine günstigere Wohnung nichtmöglich oder zumutbar ist, maximal aber nur für sechs Monate. • Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind (§ 29 SGB XII). Leistungen für die zentrale Warmwassererzeugung werden ebenfalls in tatsächlicher Höhe erbracht. Soweit Warmwasser durch in die Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung, z. B. Boiler), wird ein Mehrbedarf anerkannt (§ 30 Abs. 7 SGB XII). • A ufwendungen für Mehrbedarfe, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt sind, werden für bestimmte Lebenssituationen und besondere Umstände übernommen, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen (§ 30 SGB XII). So werden unter anderem Mehrbedarfe für Leistungsberechtigte mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G, für werdende Mütter, für Alleinerziehende und bei dezentraler Wasserversorgung anerkannt. • Einmalige Leistungen werden für die Erstausstattung des Haushalts, für Bekleidung (einschließlich Sonderbedarf bei Schwangerschaft und Geburt) sowie für die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstung sowie Miete von therapeutischen Geräten erbracht (§ 31 SGB XII). Vom

Regelsatz umfasster, jedoch im Einzelfall unabweisbar gebotener Sonderbedarf soll als Darlehen gewährt werden (§ 37 SGB XII). • Weiterhin können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden sowie Beiträge für die Altersvorsorge (§§ 32 und 33 SGB XII). • Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit können darüber hinaus zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage Schulden übernommen werden (§ 36 SGB XII). Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird auch für Bewohner von Einrichtungen geleistet. Sie umfasst dann neben den von der Einrichtung erbrachten Leistungen insbesondere Kleidung und einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung, der für Erwachsene mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 beträgt (§ 27b SGB XII). Kontakt: Telefon: 03685 7818-5012 Telefon: 03685 7818-5014 Telefon: 03685 7818-5011 3. Bedarfsfeststellung Teilhabeleistungen (Leistungen nach dem BTHG) Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und-führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Sie wirkt präventiv, rehabilitativ und integrativ. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Rechtlich zuständig für die Eingliederungshilfe ist der Landkreis. Der Fachbereich Eingliederungshilfe im Sozialamt hat im Wesentlichen über Anträge für Maßnahmen zu entscheiden, welche die Folgen einer Behinderung mildern oder beseitigen sollen, eine drohende Behinderung verhüten sollen oder um Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern. Die Gewährung der Hilfe erfolgt insoweit kein anderer vorrangiger Leistungsträger zuständig ist (z. B. gesetzliche, aber auch private Krankenkassen, Pflegeversicherungen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungen, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, u. a.). Es finden die Vorschriften des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) Anwendung. Hierzu gehören u. a. folgende Arten der Hilfegewährung: • Leistungen zur sozialen Teilhabe • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist eine nachrangige Leistung, d. h., sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern bestehen. Vorrangige Sozialleistungsträger sind vor allem die Kranken- und Pflegekassen, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Unfall- und Rentenversicherungsträger, Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge). Darüber hinaus können nur den Betroffenen Leistungen gewährt werden, die sich nicht durch Einsatz ihrer Arbeitskraft, ihres Einkommens- und Vermögens selbst helfen können oder die die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen erhalten (können). Wegen der Individualität und Komplexität der Leistungen empfehlen wir, sich in einem individuellen Gespräch beraten zu lassen. Kontakt: Telefon: 03685 7818-5022 Telefon: 03685 7818-5020 Telefon: 03685 7818-5021 20 III. Beratung und Begleitung

21 4. Schwerbehindertenfeststellungsverfahren (SGB IX) Seit dem 01.05.2008 werden infolge der Behördenstrukturreform das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren sowie die Entscheidung und Gewährung von Blindengeld und Blindenhilfe als kommunalisierte Aufgabe durch den Landkreis ausgeführt. Das Vorliegen des Grades der Behinderung wird auf Antrag durch das Landratsamt, Sozialamt, für die Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz im Landkreis Hildburghausen haben, festgestellt. Für die behinderten Menschen bedeutet dies, dass im entsprechenden Antrag die Gesundheitsstörungen, die zur Behinderung geführt haben und die Ärzte und Kliniken angegeben werden, durch die die Behandlung erfolgte. Antragsformulare sind übers Internet, im Landratsamt und in den Städten und Gemeinden des Landkreises erhältlich. Kontakt: Telefon: 03685 7818-5044 Telefon: 03685 7818-5043 Telefon: 03685 7818-5041 Telefon: 03685 7818-5040 Telefon: 03685 7818-5042 5. Betreuungsbehörde (§§ 1896 ff. BGB) Die Betreuungsbehörden sind seit der Schaffung des Betreuungsbehördengesetzes im Jahre 1992 ausschließlich für Betreuungen bei Volljährigen zuständig. Damit wurde die Vormundschaft für Erwachsene abgelöst. Betreuungsbehörden arbeiten unter anderem mit Berufsbetreuern, ehrenamtlichen Betreuern und Familienangehörigen als Betreuer sowie dem Amtsgericht und medizinischen Einrichtungen zusammen. Die Aufgaben der Betreuungsbehörde umfassen dabei auch: • Beratung und Unterstützung der Betreuer aller Art, z. B. bei der Fortbildung • Sachverhaltsermittlung für das Gericht, Benennung von Betreuern gegenüber dem Gericht, Beschwerderechte gegen Gerichtsentscheidungen, Vorführungsaufgaben • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (neu ab 1. Juli 2005) • Führung von Betreuungen und seit 1. Juli 2005 die Übernahme von Verfahrenspflegschaften durch Mitarbeiter der Betreuungsbehörde • Organisation örtlicher Betreuungsarbeitsgemeinschaften) Immer dann, wenn ein Volljähriger aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten wahrzunehmen, muss geprüft werden, wer ihn wie unterstützen kann. Das betrifft einzelne Aufgabenbereiche wie Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Altersversorgung, Wohnungsangelegenheiten und die Vertretung vor Behörden und Versicherungen. Federführend dabei ist das örtliche Amtsgericht. Dort laufen alle Informationen zum Betreuungsfall zusammen. Betreuungsanträge können auch in der örtlichen Betreuungsbehörde sowie dem Amtsgericht gestellt werden. Bevor jedoch ein Betreuer über das Gericht eingesetzt wird, ist zu prüfen, ob der Betroffene nicht selbst Vorsorge getroffen hat oder treffen kann und damit festlegt, wer seine Angelegenheiten wahrnehmen soll. Dies kann sehr sinnvoll mit einer Vorsorgevollmacht erfolgen. Vordrucke von Vorsorgevollmachten können über die Betreuungsbehörde angefordert werden, aber auch über das Internet in verschiedenen Formen gefunden werden. Durch die Betreuungsbehörde kann auf Wunsch eine Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers erfolgen. Voraussetzung für die Beglaubigung dieser Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit und Identität des Vollmachtgebers. Für die Beglaubigung einer solchen Voll-

macht ist die Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses der vollmachterteilenden Person erforderlich. Darüber hinaus ist die Unterschriftsleistung im Beisein eines Mitarbeiters der Betreuungsbehörde zu geben. Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Kontakt: Telefon: 03685 7818-5022 Telefon: 03685 7818-5032 6. Pflegeberatung, Hilfe zur Pflege – Pflegebedarfsfeststellung und Leistungsfestsetzung (SGB XII, SGB XI und SGB V) Pflegeberatung Die Pflegeberatung im Landratsamt Hildburghausen bietet hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine individuelle Beratung rund um das Thema Pflege. Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII – Pflegebedarfsfeststellung und Leistungsfestsetzung Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Diese Leistung kommt in Betracht, wenn sie kein ausreichendes Einkommen und Vermögen haben, um ihren pflegebedingten Bedarf zu bezahlen und keine oder keine ausreichenden Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten. Die Träger der Sozialhilfe haben den notwendigen pflegerischen Bedarf zu ermitteln und eine Feststellung zu Art und Umfang der Leistungen zu treffen. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Leistungen der Pflegeversicherung haben Vorrang. Die Hilfe zur Pflege umfasst für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 häusliche Pflege in Form von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, anderen Leistungen sowie teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, einen Entlastungsbetrag und stationäre Pflege. Die Hilfe zur Pflege umfasst für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und einen Entlastungsbetrag. Kontakt: Telefon: 03685 7818-5023 Wirtschaftliche Sozialhilfe 7. Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe (Leistungen nach dem 7. Kapitel des SGB XII i. V. m. SGB XI) Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ 61 ff. SGB XII gesetzlich geregelt. Die Hilfe zur Pflege deckt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen alle angemessenen Kosten ab, die bei der Pflege einer bedürftigen Person anfallen – auch die Kosten für eine Heimunterbringung. Wegen der Einordnung in die Sozialhilfe wird Hilfe zur Pflege nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht also nur, soweit Einkommen und Vermögen – ggfs. zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung – nicht ausreichen, um die Kosten der Pflege zu decken. Pflegeeinrichtungen sind: • Ambulante Pflegedienste für Leistungen außerhalb von Einrichtungen (im häuslichen Umfeld) 22 III. Beratung und Begleitung

23 • Tagespflegeeinrichtungen für eine Betreuung tagsüber • Stationäre Pflegeeinrichtungen/Kurzzeitpflege für Leistungen innerhalb von Einrichtungen (vollstationäre Aufnahme) Kontakt: Telefon: 03685 7818-5072 Telefon: 03685 7818-5051 8. Eingliederungshilfeleistungen (Leistungen nach dem 6. Kapitel des SGB XII i. V. m. SGB IX) Im Sachgebiet der wirtschaftlichen Sozialhilfe findet einerseits die Prüfung statt, ob und inwieweit das Einkommen und Vermögen ausreichen, den festgestellten Eingliederungshilfebedarf ggf. auch anteilig selbst zu decken. Ansonsten ergeht ein entsprechender Bewilligungsbescheid und es erfolgt die Abrechnung mit dem Leistungserbringer anhand der vereinbarten Kostensätze. Die Höhe der Freibeträge beim Einkommen und beim Vermögen sind sehr umfangreich. Aus diesem Grund sollte bei Fragen zu diesem Thema immer eine individuelle Nachfrage oder Beratung erfolgen. Kontakt: Telefon: 03685 7818-5321 Telefon: 03685 7818-5051 Telefon: 03685 7818-5071 9. Wohngeld (Wohngeldgesetz) Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Zweck des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes und anderer Rechtsvorschriften gewährt. Das Wohngeld wird nur auf Antrag und als Mietzuschuss gezahlt für • Mieter einer Wohnung • Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes • Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung • mietähnlich Nutzungsberechtigte • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses Allerdings gibt es auch einen Lastenzuschuss für Eigentümer • eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung • einer Kleinsiedlung Weitere Antragsberechtigte sind im Wohngeldgesetz geregelt. Wohngeldberechtigte, die zugleich Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII einschließlich Leistungen für Kosten der Unterkunft- oder Kriegsopferfürsorge sind, können keinen Wohngeldantrag stellen. In diesen Leistungen ist bereits ein pauschaliertes Wohngeld enthalten, das zusammen mit der Sozialhilfe oder den Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) gezahlt wird. Kontakt: Telefon: 03685 7818-5081 Telefon: 03685 7818-5082 Telefon: 03685 7818-5080 10. Sinnesbehindertengeld (Thüringer Blindengeldgesetz und Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII) Thüringer Sinnesbehindertengeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für blinde, gehörlose und taubblinde Menschen. Nach dem ThürSinnbGG wird das Sinnesbehindertengeld ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen sowie ohne Altersbegrenzung gewährt.

Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung gemäß § 72 SGB XII. Sie kann neben dem Thüringer Sinnesbehindertengeld für blinde Menschen in Anspruch genommen werden, soweit die sozialhilferechtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht überschritten sind. Das Thüringer Sinnesbehindertengeld für blinde Menschen ist eine vorrangige Leistung und wird auf das Einkommen bei der Berechnung der Blindenhilfe angerechnet. Kontakt: Telefon: 03685 7818-5050 11. Sonstige Leistungen (Leistungen nach dem 5., 8. und 9. Kapitel des SGB XII) Zu den sonstigen Leistungen gehören unter anderem auch die Hilfe zur Gesundheit, wenn jemand nicht krankenversichert ist und keinen Zugang insbesondere zu einer gesetzlichen Krankenkasse hat, aber auch Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen. Dies sind sehr spezielle Leistungen, die überwiegend in Form von Beratung und Unterstützung erfolgen können. Sie sind gegenüber allen anderen Leistungen nachrangig. 12. Nachrang (§§ 93, 94 SGB XII) Leistungen der Sozialhilfe sind in der Regel nachrangig, d. h. erst wenn kein anderer vorrangiger Leistungsträger die Leistungen erbringt bzw. zu erbringen hat, setzt das Sozialamt ein. Das bedeutet aber auch, dass der Antragsteller zunächst alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten ausschöpfen muss, bevor er Leistungen in Anspruch nehmen kann. Dazu gehört das eigene Einkommen und Vermögen, aber auch die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Ehe- oder Lebenspartner, sowie Verwandten 1.Grades (Eltern, Kinder)sowie sonstigen Ansprüchen und Forderungen in Geld oder Geldeswert gegenüber Dritten und Verwandten. Kontakt: Telefon: 03685 7818-5052 3. Beratungsstellen im Landkreis Hildburghausen Allgemeine Sozialberatung IGN – Intergeneratives Nachbarschaftszentrum Hildburghausen Obere Marktstraße 33, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 403778 E-Mail: hildburghausen@talisa.net Netzwerk Pflege im Landkreis Hildburghausen Stabsstelle Sozialplanung Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 7818-0022 Kreisseniorenbüro Landkreis Hildburghausen Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen Telefon: 03685 7818-0023 oder-0024 E-Mail: seniorenbuero@lrahbn.thueringen.de Angebote: Niederschwellige Beratung, entlastende Gespräche, Vermittlung zu Fachstellen Ehrenamtliche Sicherheitsberater Ein Angebot des Kreisseniorenbüros Kontaktstelle Vorsorge Koordination über Hospizverein Emmaus e. V. Obere Marktstraße 26, 98646 Hildburghausen Telefon: 0174 9136483 Angebote: Kostenfreie Beratung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht 24 III. Beratung und Begleitung

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