Komfortabel + barrierefrei wohnen im Landkreis Hildesheim

31 Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung Bei Hilfsmitteln gibt es eine breite Auswahl von Produkten, nicht alle werden von der Krankenkasse übernommen. Es lohnt sich, bei teureren Anschaffungen, die Möglichkeiten der Kostenübernahme auszuloten. Krankenkassenhilfsmittel sind unter anderem Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke (Prothesen), Hilfen in der Mobilität wie Gehstöcke, Rollatoren oder Rollstühle. Unterstützende Hilfen, wie zum Beispiel der Wannenlifter oder Duschhocker im Bad oder die Aufstehhilfe, können von der Krankenkasse übernommen werden. Das Pflegebett oder Pflegelattenrost sind Pflegehilfsmittel und können bei der Pflegekasse bei einem vorhandenen Pflegegrad beantragt werden. Auch im Bereich der Kommunikationshilfen werden immer neue Hilfsmittel entwickelt, wie zum Beispiel Sprach- oder Sehsteuerungen für Computer. Teilweise sind diese in handelsüblichen Smartphones integriert. Wer kommt für die Kosten auf? Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen erforderliche Hilfsmittel, die in einem Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Dabei muss die Kasse vorher bewilligen und der nutzenden Person wird ein Eigenanteil angerechnet. Welcher Kostenträger zuständig ist, ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Das ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation und dem Einsatz der Hilfsmittel. Für den privaten Gebrauch kommt meist die Krankenkasse für die Anschaffung des Hilfsmittels auf. Die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur übernehmen die Kosten bei beruflichem Gebrauch. Je nach Hilfe und Einsatzbereich können aber auch andere Kostenträger infrage kommen: • Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI) • Rentenversicherung (§ 15 SGB VI i. V. m. § 25-31 SGB XI) • Unfallversicherung (§ 31 SGB VII) • Arbeitslosenversicherung (SGB III) • mit Einschränkung: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) und steuern. Beispielsweise die Beleuchtung, die Heizung, Tür- und Fensterkontakte. Zum Teil besteht auch die Möglichkeit, etwa über eine App auf dem Mobiltelefon, eine solche Zentrale aus der Ferne zu verwalten und Kontakte, die im Alarmfall benachrichtigt werden sollen, zu hinterlegen. Ein Anwendungsbeispiel: „Alexa“ ist bekannt als praktisches Informations- und Unterhaltungsgerät, das sich bequem per Sprache steuern lässt. Weniger bekannt sind die vielen Einsatzmöglichkeiten, die der Sprachassistent für das Wohnen im Alter bietet. So lassen sich im Notfall Anrufe auf Zuruf tätigen, etwa wenn man stürzt und das Telefon nicht mehr erreicht. Auch Unterhaltungsmedien oder die Lichtschaltung lassen sich mit der Stimme steuern. Eine mögliche Fernüberwachung über Bildschirm erlaubt es Angehörigen, auf die verbaute Kamera zuzugreifen und sich so einen Einblick in die Wohnung zu verschaffen – ohne dass Bewohner*innen aktiv einen Anruf oder eine Anfrage annehmen müssen. Mit speziellen Sensoren können Familienangehörige sich über die Vorgänge zu Hause auf dem Laufenden halten. Sie erhalten Statusmeldungen über verknüpfte Sensoren und Bewegungsmelder. Weicht etwas von der täglichen Routine ab, stellen Sensoren Auffälligkeiten fest, oder wird der Alarmknopf gedrückt, werden die Angehörigen benachrichtigt und können somit schnell reagieren und Schlimmeres verhindern. Im Rahmen des Bundesprogramms „Altersgerechtes Umbauen“ unterstützt das Bundesministerium und die KfW-Bankengruppe Smart Home Lösungen mit finanziellen Zuschüssen (Hotline für Eigentümer*innen, Mieter*innen und Vermieter*innen: 0800 539 9002). 2.6 Hilfsmittel Hilfsmittel sind Produkte, die Menschen mit einer Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen im Alltag unterstützen. Sie sollen einen Ausgleich schaffen, um eine selbstständige Lebensführung zu wahren oder erst ermöglichen. © GrafKoks - stock.adobe.com © Photographee.eu - stock.adobe.com

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