Komfortabel + barrierefrei wohnen im Landkreis Hildesheim

Wir sind gerne für Sie da Deutsches Rotes Kreuz DRK - Kreisverband Alfeld e.V. Pflege unter einem guten Zeichen „Wir sind für Sie da“ DRK-Kreisverband Alfeld e.V. Hausnotruf, Hauswirtschaftliche Hilfen, Ambulante Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Stationäre Pflege Wir sind für Sie da: DRK-Kreisverband Alfeld e.V. Tel.: (0 51 81) 70 80 / kontakt@drk-alfeld.de / www.drk-alfeld.de 35 Tagespflege Die Gäste der Tagespflege wohnen weiterhin zu Hause und werden wahlweise an bis zu 5 Tagen in der Woche, meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht. Die Tagesgestaltung ähnelt einer häuslichen Versorgung, es gibt gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten sowie individuelle Ruhezeiten. Das Personal ist meist eine Mischung aus examinierten Alten- oder Krankenpfleger*innen, Hilfskräften und Mitarbeiter*innen in der Hauswirtschaft. Die Tagespflege bietet Menschen mit Pflegebedürftigkeit einen strukturierten und aktivierenden Tag und stärkt so vorhandene Fähigkeiten und Kompetenzen. Es wird gemeinsam gekocht, gesungen und gearbeitet. Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegebedürftigkeit einen großen Anteil der Kosten, dabei ist die Höhe des Pflegegrads entscheidend. Kurzzeitpflege Manche Menschen mit Pflegebedürftigkeit sind für eine begrenzte Zeit auf einen Aufenthalt im Pflegeheim angewiesen. Zum Beispiel, weil der Übergang im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geregelt werden muss. Auch der Urlaub von pflegenden Angehörigen oder bei einer Krisensituation innerhalb der Familie, kann für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Die Pflegekasse trägt die Pflegekosten ab Pflegegrad 2 für eine Dauer von bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr. Der jährliche Höchstbetrag dafür sind 1612,00 €. Verhinderungspflege Wenn die Pflegeperson ihrer Pflege nicht nachkommen kann, besteht ab Pflegegrad 2, nach mindestens 6 Monaten Pflegebedürftigkeit, ein Anspruch von bis zu 1612,00 € jährlich auf Verhinderungspflege. Dieser Betrag kann für alle hier aufgelisteten Leistungen in Anspruch genommen werden. Zusätzlich kann der Betrag aber auch für ehrenamtliche Hilfen durch eine Privatperson verrechnet werden. Nähere Auskunft und Adresslisten der Anbieter erteilen der Senioren- und Pflegestützpunkte und die zuständigen Pflegekassen (siehe Seite…). © Sabine van Erp - pixabay.com

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