Komfortabel + barrierefrei wohnen im Landkreis Hildesheim

49 4.1 Grundlagen zum „Betreuten Wohnen“ Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist rechtlich nicht geschützt. Inzwischen stellt die DIN-Norm 77800 „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnformen Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ auf. Hier werden Betreuungsleistungen, aufgeteilt in Grund- und Wahlleistungen, definiert. Die Wohnungen sollten immer barrierearm oder barrierefrei sein. Für gemeinsame Aktivitäten stehen häufig Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Im Betreuten/Service-Wohnen leben die Bewohner*innen zur Miete oder auch im Eigentum und können verschiedene zubuchbare Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Beispielsweise einen Hausnotruf, Gebäudeservice, Reinigungsdienste, Wäscheservice oder die Vermittlung von Pflegeleistungen. Zusätzlich wird beim Betreuten Wohnen eine monatliche Betreuungspauschale für eine Betreuungsperson mit fest eingerichteten Sprechzeiten erhoben. Diese ist für Organisation und Gemeinschaftsaktivitäten verantwortlich. Vielfältige Konzepte „Betreutes Wohnen“ ist am Gemeinwesen orientiert. Nicht die Isolation älterer Menschen, sondern ihre Integration in die Gemeinschaft wird angestrebt. Denn die ältere Generation will ihren Lebensabend genießen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. „Betreutes Wohnen“ steht für Vielfalt, denn diese Wohnform wird nicht überall nach dem gleichen Schema angeboten, sondern variiert durch vorhandene Infrastruktur, Wohnumfeld, Wohnanlage, Umfang an Betreuung und Beratung. Dementsprechend unterscheiden sich nicht nur die Konzepte und Angebote. Auch die Vorstellungen und Erwartungen an diese Wohnform sind vielfältig ausgeprägt. In der Regel ist das „Betreute Wohnen“ angebunden an die Infrastruktur einer Pflegeeinrichtung, sodass die Möglichkeit zur Teilnahme am Mittagstisch, zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen besteht. Bei Bedarf kann auch ein Umzug in die Pflegeeinrichtung erfolgen. Neben den großen Wohlfahrtsverbänden als klassischen Anbietern, treten zunehmend auch private Anbieter in den Markt ein. Wohnen mit Service/Stiftswohnen Neben dem Betreuten Wohnen sind im Stadtgebiet von Hildesheim Einrichtungen mit zusätzlichen umfangreichen Serviceleistungen zusammengefasst. Die Mahlzeiten, Wohnungsreinigung und Wäschedienste sind bereits im Preis enthalten. Bei Bedarf können zusätzliche Angebote, z. B. Einkaufsdienste/Botengänge, Fahrdienste, Freizeitangebote und ambulante Pflege, eingekauft werden. Kapitel 4 – Wohnen mit Service Die meisten Menschen möchten ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten und nur so viel Betreuung, Versorgung und Pflege wie nötig bekommen. Gleichzeitig soll jedoch auch ihre Sicherheit und Hilfe gewährleistet sein und eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erhalten bleiben. Diesen Erwartungen an Selbstbestimmtheit, Sicherheit und Gemeinschaft kommt das Wohnkonzept des „Betreuten Wohnens“ entgegen. © Daisy Daisy - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=