Komfortabel + barrierefrei wohnen im Landkreis Hildesheim

63 Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie 04131 15-0 oder unter www.soziales.niedersachsen.de. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 € Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/ Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 % der förderfähigen Investitionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 % der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von maximal 50.000 € pro Wohneinheit. (Zuschuss) Wohnen und Pflege im Alter Das Land Niedersachsen fördert Neu- und Umbauten zur Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnungen und Wohngemeinschaften sowie einer alters- und pflegegerechten Wohnumfeldinfrastruktur. Die Förderung erfolgt als Zuschuss (bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 €). Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Oldenburg – Team 5SL1 – Moslestraße 1 26122 Oldenburg 0441 2229-0 www.soziales.niedersachsen.de Wohnraumförderung – Mietwohnungen für ältere Menschen einschließlich des generationenübergreifenden Wohnens und Menschen mit Behinderungen Das Land Niedersachsen fördert die Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Gefördert werden der Neubau, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Mietwohnungen für ältere Menschen ab 60 Jahren einschließlich des generationenübergreifenden Wohnens, für Menschen mit Behinderung sowie für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. (Darlehen) Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12–16 30177 Hannover 0511 30031-313 0511 30031-31313 ÖÖwohnraum@nbank.de www.nbank.de Wohnraumförderung – Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen einschließlich des generationenübergreifenden Wohnens Das Land Niedersachsen fördert die Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Mitfinanziert werden der Neubau, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Appartementwohnungen für Wohngruppen einschließlich des generationenübergreifenden Wohnens für ältere Menschen ab 60 Jahre, schwerbehinderte sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen” werden bevorzugt gefördert. (Darlehen) Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12–16 30177 Hannover 0511 30031-313 0511 30031-31313 ÖÖwohnraum@nbank.de www.nbank.de Wohnraumförderung – Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Das Land Niedersachsen fördert die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Mitfinanziert werden der Erwerb im Zusammenhang mit der Modernisierung, der Neubau und die Schaffung von Wohnraum durch Ausbau, Umbau und Erweiterung. Antragberechtigt sind Haushalte mit behinderten oder pflegebedürftigen Personen, deren Behinderung einen besonderen baulichen Aufwand erforderlich macht. (Darlehen) Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12–16 30177 Hannover 0511 30031-313 0511 30031-31313 ÖÖwohnraum@nbank.de www.nbank.de

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