Komfortabel + barrierefrei wohnen im Landkreis Hildesheim

7 Das Zwei-Sinne-Prinzip – Alternative Wahrnehmung Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Prinzip der barrierefreien bzw. barrierearmen Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen. Es ist Grundlage der Neuerungen zur DIN-Norm „barrierefrei bauen“. Mit dieser Überarbeitung werden auch die Anforderungen von Sinneseingeschränkten stärker berücksichtigt. Nach diesem Prinzip sollten mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. Das Prinzip ist auch für Menschen ohne Behinderungen eine Erleichterung und findet vielfach schon jetzt im Alltag Anwendung, z. B. bei Klingeltönen und gleichzeitigem Vibrationsalarm eines Mobiltelefons. Menschen bewegen sich im Raum und orientieren sich in ihrer Umwelt überwiegend über ihre drei Sinne: • das Sehen • das Hören • das Tasten/Fühlen Zur Wahrnehmung unserer Umwelt sind vor allem die beiden Sinne „Sehen“ und „Hören“ von Bedeutung. Insbesondere bei Seh- und Höreinschränkungen sind durch mangelnde Orientierung und/oder Kommunikationsprobleme Mobilitätsverluste zu verzeichnen. 1. Sehen – Visuelle Gestaltung Die richtige Ausleuchtung von Räumen erhöht die räumliche Wahrnehmung und die Erkennbarkeit von Oberflächenstrukturen. Die Auswahl der Lichtfarbe und die Farbwiedergabeeigenschaften des Lichtes beeinflussen entscheidend das Wohlbefinden im Raum. Werden Beleuchtung, Material und Farbkonzepte gezielt auf eine kontrastreiche Planung (Helligkeit/ Farbe) abgestimmt, kann man Mobilität und Sicherheit deutlich verbessern. 2. Hören – Auditive Gestaltung Akustische Informationen wie Töne oder Tonfolgen sollten auf eine eindeutige Unterscheidbarkeit angelegt sein, z. B. sollte der Ton der Haustürklingel sich vom Telefonton deutlich unterscheiden. Bei Sprachinformationen ist auf eine einwandfreie und störungsfreie Verständlichkeit der Sprache zu achten. 3. Tasten – Taktile Gestaltung Räumliche Orientierungshilfen, die auf dem Prinzip des Erfühlens beruhen, sollen sich vom Umfeld beispielsweise durch Form, Material, Härte oder Oberflächenrauigkeit unterscheiden. Dies erleichtert das Ertasten mit Händen, Füßen oder einem Stock. Die betroffenen Personen versuchen den eingeschränkten Sinn über die anderen Sinne auszugleichen. Deshalb sollte man alle Informationen so anbieten, dass sie so oft wie möglich, über zwei unterschiedliche Sinne wahrgenommen werden können. • statt sehen – hören und tasten/fühlen • statt hören – sehen und fühlen/tasten Das bedeutet: • akustische Signale auch optisch anzeigen • Text auch als Sprache anbieten und umgekehrt Als einfachstes Beispiel für das Zwei-Sinne-Prinzip ist der Rettungswagen im Einsatz zu nennen: Das blaue Signallicht signalisiert optisch den Einsatz und das Martinshorn zeigt diesen zusätzlich akustisch an. Bei Aufzugsausstattungen werden beispielsweise Etagen akustisch mittels Sprachansage und optisch im Display angezeigt. Die erhabene Gestaltung der optischen Zeichen und eine zusätzliche Beschriftung in Braille (Punktschrift) auf den Bedientasten bieten bei Sehbehinderungen Unterstützung. Bei gehörlosen Personen können Informationen zusätzlich optisch oder über Vibrationen angezeigt werden. Beispielsweise kann ein Telefon mit einem Blinklicht bei eingehenden Anrufen ausgestattet sein. Vorbetrachtungen © Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=