Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

26 Hier finden Sie ein breites Spektrum finanzieller Hilfen, von den Bahnfahrten über die Pflege bis hin zur Grundsicherung. Rentenangelegenheiten Versicherte haben im Einzelfall oft viele Fragen bezüglich ihrer Rente oder der verschiedenen Rentenarten wie z. B. Altersrente, Witwen- bzw. Witwerrente sowie Waisen- oder Halbwaisenrente und Erwerbsminderungsrente. Die Klärung von allgemeinen Fragen und Antragstellungen sind in der Servicestelle des Rathauses möglich. Susanne Dommermuth Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen Telefon: 104-104 E-Mail: susanne.dommermuth@hoehr-grenzhausen.de Wohngeld Wenn das Einkommen gering ist, sollen diese staatlichen Leistungen helfen, Mietbelastungen und Belastungen für Wohneigentum zu tragen. Das Wohngeldgesetz ermöglicht finanzielle Hilfen für Mieter und Mieterinnen einer Wohnung oder eines Zimmers (Mietzuschuss) oder für Eigentümer und Eigentümerinnen eines Eigenheims/einer Eigentumswohnung, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur Telefon: 02602 124545 E-Mail: wohngeld@westerwaldkreis.de Antragsformulare gibt es auch im Rathaus. Grundsicherung im Alter Reichen die eigenen finanziellen Mittel zur Deckung der monatlichen Kosten des Lebensunterhaltes nicht aus, können Sie einen Antrag auf Grundsicherung bei der Kreisverwaltung stellen. Voraussetzungen zum Bezug ist das Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine dauerhafte Erwerbsminderung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises: Grundsicherungsstelle der Kreisverwaltung Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur Christina Palm Telefon: 02602 124-342 E-Mail: christina.palm@westerwaldkreis.de Pflegegeld Wenn Sie oder ein Angehöriger wegen einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Beeinträchtigung einen erheblichen Hilfebedarf haben, können Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Diese Leistungen müssen beantragt werden und werden von den Pflegekassen ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Die zuständige Pflegekasse befindet sich unter dem Dach der jeweiligen Krankenkasse. Nach Antragstellung werden Umfang, Häufigkeit und Dauer des Hilfebedarfs durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt. Bitte lassen Sie sich durch den Pflegestützpunkt oder Finanzielle Hilfen

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