Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

27 Rundfunkbeitragsbefreiung Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Rundfunkteilnehmer von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen bzw. eine Ermäßigung beantragen. Einen Anspruch darauf haben z. B.: Empfänger von Grundsicherung, Behinderte mit Schwerbehindertenausweis, Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen, wenn die Heimkosten von einem Sozialhilfeträger gezahlt werden, Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. ARD ZDF Deutschlandradio – Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon: 01806 999 555 10 (0,20€ pro Anruf) www.rundfunkbeitrag.de Telefongebührenermäßigung Wer die Voraussetzungen für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllt, kann auch eine Ermäßigung bei den Telefongebühren erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Telekom. BahnCard Bei der Deutschen Bahn können Senioren ab 60 Jahren, Rentner wegen voller Erwerbsminderung und Schwerbehinderte (ab GdB 70) eine „Bahncard für Senioren“ (ab 37,90 Euro) erwerben. Die Karte ist ein Jahr lang auf dem gesamten Schienennetz der Deutschen Bahn und außerdem auf den meisten Linien der regionalen Omnibusverkehrsgesellschaften der Deutschen Bahn AG gültig. Die Bahncard für Senioren wird auf Ihren Namen ausgestellt und ist nicht übertragbar. Informationen an den Bahnhöfen oder unter der gebührenpflichtigen Telefon: 01805 340035, www.bahn.de. die Pflegekasse beraten. Die Leistungen umfassen zum Beispiel die häusliche Pflege, die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege bis hin zur vollstationären Pflege. Pflegestützpunkt Ransbach-Baumbach/ Höhr-Grenzhausen Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach Anja Ballmann Telefon: 02623 6074937 E-Mail: anja.ballmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de Susanne Giraud Telefon: 02623 9074935 E-Mail: susanne.giraud@pflegestuetzpunkte-rlp.de Schwerbehindertenausweis Wenn Sie aufgrund körperlicher, psychischer oder geistiger Leiden beeinträchtigt sind, können Sie einen Behindertenausweis beantragen. Dieser Ausweis wird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt und enthält einen Vermerk über den Grad der Behinderung. Der Ausweis ermöglicht, je nach Behinderungsart und Behinderungsgrad, Vergünstigungen wie z. B. Sozialtarif der Deutschen Telekom oder kostenlose bzw. vergünstigte Benutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Baedeckerstraße 2 – 10, 56073 Koblenz Telefon: 0261 4041222 E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de www.lsjv-rlp.de

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