Familienwegweiser für den Landkreis Hof

13 Der Elterngeldantrag ist an folgende Stelle zu richten bzw. dort als Vordruck zu erhalten: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Region Oberfranken Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth Telefon: 0921 605-1 Telefax: 0921 605-2911 oder -2912 E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de Servicetelefon des ZBFS 0931 32090929 3.5 Kindergeld Mit der Geburt des Kindes erhalten Eltern einen Anspruch auf Kindergeld. Dieses wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus nur in Ausnahmefällen, wie z. B. für die Dauer einer Ausbildung. Das gesetzliche Kindergeld wird von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt und muss auch dort beantragt werden. Der Kindergeldantrag ist an folgende Stelle zu richten: Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse Hof (für Stadt und Landkreis zuständig) Ostpreußenstraße 16, 95032 Hof Telefon: 0800 4555530 familienkasse-bayern-nord@arbeitsagentur.de Der Antrag kann direkt online unter www.arbeitsagentur.de ausgefüllt werden. 3.3 Elternzeit Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Das Arbeitsverhältnis bleibt in diesem Zeitraum bestehen. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, dass beide Elternteile gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Während der Elternzeit ist eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während dieser besteht grundsätzlich ein Kündigungsschutz. Weitere Informationen zum Thema Elternzeit können im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) nachgelesen werden. 3.4 Elterngeld Das sogenannte Elterngeld ist ebenfalls im BEEG geregelt und soll Eltern von Säuglingen und Kleinkindern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Für den Bezug von Elterngeld gibt es drei Varianten, das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Die einzelnen Möglichkeiten können je nach Lebenssituation miteinander kombiniert werden. Je nach Variante entscheidet sich die Höhe des monatlich ausgezahlten Elterngeldes. Ein Elterngeldrechner befindet sich auf der Homepage des Bundesministeriums unter www.bmfsfj.de. Auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist außerdem ein Link zum Online-Elterngeldantrag zu finden (zbfs.bayern.de/familie/elterngeld). © famveldman - stock.adobe.com

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