Familienwegweiser für den Landkreis Hof

39 7 Beratung und Unterstützung 7.1 F achbereich Jugend, Familie und Soziales des Landratsamts Hof Jugendämter sind dafür verantwortlich, dass gut erreichbare Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist das Jugendamt damit zuständig für alle Fragen rund um Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sowie deren Sorgeberechtigte und Familien. Im Einzelnen werden durch den Fachbereich Jugend und Familie im Landkreis Hof insbesondere folgende Angebote zur Verfügung gestellt: • Frühe Hilfen: Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensjahre eines Kindes stellen für Familien eine Herausforderung dar. In dieser besonderen Zeit tauchen neben Vorfreude und Glücksgefühlen oft Ängste, Sorgen oder Zweifel an den eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten auf. Die Koordinierende Kinderschutzstelle, kurz KoKi, bietet Ihnen in dieser Lebenssituation Beratung und Unterstützung an bei Fragen zu Schwangerschaft und Geburt, bei Fragen rund um die Entwicklung und Erziehung Ihrer Kinder von 0 bis 3 Jahren, bei der Vermittlung von Hilfen, bei der Organisation von Tagesablauf und Haushalt und in Krisen- und Überlastungssituationen. • Kinderbetreuung: Das Jugendamt berät bei Fragen zur Kinderbetreuung und vermittelt Plätze in Krippen, Kindertageseinrichtungen und bei Tagesmüttern. Außerdem sorgt das Jugendamt für gute Qualitätsstandarts im Rahmen der Kinderbetreuung. • Jugendarbeit: Das Jugendamt regt die Entstehung von Jugendzentren an und organisiert beispielsweise Jugendfreizeiten und außerschulische Bildungsangebote, bei denen Kinder und Jugendliche ihre Talente entdecken können und einen Ansprechpartner in persönlichen Notlagen finden. • Jugendsozialarbeit an Schulen: „JaS“ stellt ein niederschwelliges Jugendhilfeangebot dar, mit dem Ziel, benachteiligte Kinder und Jugendliche direkt vor Ort in der Schule zu unterstützen. • Jugendschutz: Neben der Organisation von Präventions- und Aufklärungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen gehört zum Aufgabenbereich des Jugendamts auch die Kontrolle und Überwachung des Jugendschutzes. • Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren: Jugendlichen steht im Strafverfahren die sogenannte Jugendgerichtshilfe als Vermittler zwischen Jugendgericht und dem oder der Jugendlichen zur Seite. • Allgemeiner Sozialer Dienst: An den ASD des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales können sich Kinder, Jugendliche und Familien in Konfliktsituationen, bei Erziehungsproblemen oder anderen familiären Krisen wenden. Durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfolgt professionelle Beratung, auch im Kontext von Trennung und Scheidung, die Vermittlung von sogenannten Hilfen zur Erziehung und die Mitwirkung bei Verfahren vor dem Familiengericht. • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche: Dieser Fachdienst ist zuständig für Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Dies kann beispielsweise ausgelöst werden durch Legasthenie bzw. Dyskalkulie, Suchterkrankungen oder Autismus. • Adoptionsvermittlung: Sowohl Eltern, die ein Kind zur Adoption freigeben möchten, als auch Eltern, die Interesse an einer Adoption haben, erhalten hier weitere Informationen und Unterstützung. Eine Adoption kommt für fremde, verwandte oder auch Stiefkinder infrage, die im Inland oder auch im Ausland leben. • Vormundschaften/Beistandschaften: Sind Eltern nicht in der Lage oder nicht geeignet, die Interessen ihrer Kinder zu deren Wohl zu vertreten, so erhalten diese einen Vormund, der sich um die Interessen des Kindes kümmert. Des Weiteren wird die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung in Form sogenannter Beistandschaften angeboten. • Jugendhilfeplanung: Durch die Jugendhilfeplanung wird festgestellt, welche Einrichtungen, Dienste oder Angebote im Landkreis für Kinder, Jugendliche und Familien benötigt werden und wie diese geschaffen werden können.

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