Seniorenwegweiser Hofer Land

53 Tipps zu Versicherungen, finanziellen Hilfen, Vorsorge und Recht Hier finden Sie einen Überblick über einige Regelungen und Kontaktdaten. Kranken- und pflegeversichert im Alter Als Rentner sind Sie weiterhin kranken- und pflegeversichert. Allerdings bleiben Sie auch beitragspflichtig. Ihr Beitrag wird von Ihrer Rente einbehalten. Bei der Krankenversicherung müssen Sie die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (derzeit: 14,6 Prozent), also 7,3 Prozent, tragen. Die zweite Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Mögliche Zusatzbeiträge Ihrer Krankenkasse tragen Sie selbst. Den Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen Pflegegrad 1 2 3 4 5 Häusliche Pflege – Pflegesachleistungen * 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro Häusliche Pflege – Pflegegeld - 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro Entlastungsbetrag 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro Verhinderungspflege 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro Kurzzeitpflege * 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro Teilstationäre Pflege * 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro Vollstationäre Pflege 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro *Anspruch nur über Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro Sie komplett allein (seit 1.1.2019 3,05 Prozent). Sollten Sie nach 1939 geboren sein und keine Kinder haben, erhöht sich der Betrag auf 3,3 Prozent. Die Pflegeversicherung SGB XI Es gibt fünf Pflegegrade, psychische Beeinträchtigungen und Demenz werden ebenfalls berücksichtigt. In der Tabelle finden Sie eine Übersicht der Leistungen. Sachleistungen und Pflegegeld können kombiniert in Anspruch genommen werden. Dabei bildet der prozentuale Verbrauch der Sachleistung die Basis dafür, welcher prozentuale Anteil an Pflegegeld noch verfügbar ist. Finanzielle Hilfen von A bis Z Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Wer einkommensabhängig bestimmte Sozialleis- tungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies betrifft auch Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt. Für den Antrag ist ein entsprechender Nachweis der zuständigen Behörde, zum Beispiel des Sozialamts, nötig. Menschen mit Behinderung können von einer Reduzierung des Beitrags beziehungsweise einer kompletten Befreiung (siehe Schwerbehindertenausweis) profitieren. Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, die dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Den Antrag erhalten Sie im Internet und bei Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Telefon: 01806 99955510 www.rundfunkbeitrag.de © antic / AdobeStock Tipps zu Versicherungen, finanziellen Hilfen, Vorsorge und Recht

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=