Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

115 Vorsorge für das Alter und den Sterbefall Bestattung und Bestattungsvorsorge Die verstorbene Person muss spätestens nach 36 Stunden in die Leichenhalle überführt werden. Die Bestattung kann frühestens nach 48 Stunden und spätestens nach 96 Stunden am Wohn- oder Sterbe- ort erfolgen. Ausnahmen müssen beantragt werden. Möglich sind Erd- oder Feuerbestattung, Einzel- oder Doppelgrab, sowie unterschiedliche Arten von Urnengräbern. Die Kosten richten sich nach der Be- stattungs- und Grabart und der Nutzungsdauer. Zur Übernahme der Kosten sind zuerst verpflichtet – die Erben – der überlebende Ehegatte – die als unterhaltspflichtig in Betracht kommenden Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder) In einem Bestattungsvorsorge-Vertrag können Fest- legungen zur eigenen Bestattung mit einem Be- stattungsunternehmen getroffen werden, um die trauernden Angehörigen zu entlasten. Die Vorstel- lungen beispielsweise zu Grabreden, Aufbahrung, Grabbeigaben, Blumenschmuck und musikalischer Begleitung können verbindlich für die Vertragspart- ner und für die Hinterbliebenen festgelegt werden. In einem weiteren „Werkvertrag“ kann die Grabpfle- ge mit einer Friedhofsgärtnerei geregelt werden. Die vorabgezahlten Geldleistungen werden auf ein Treuhandkonto hinterlegt. Wenig sinnvoll ist es, die Wünsche für die Bestattung im Testament aufzunehmen, weil das Testament in der Regel erst nach der Bestattung eröffnet wird. Weitere Informationen erhalten sie beim: Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. Volmerswerther Str. 79 40221 Düsseldorf Tel.: (0211) 1 60 08-10 Fax: (0211) 1 60 08-50 E-Mail: info@bestatter.de Internet : www.bestatter.de © Lorenz Timm - Fotolia

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