Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

95 Finanzierungsfragen Rentenversicherung Die Rentenversicherung ist ein umfangreiches und schwieriges Rechtsgebiet. Jeder Mensch hat das Recht, sich in Fragen der gesetzlichen Rentenversi- cherung beraten zu lassen. Auskünfte zu Rentenfragen und die Anschrift der zu- ständigen Auskunfts- und Beratungsstelle erhalten Sie über die kostenlose Service-Telefonnummer der Deutschen Rentenversicherung Tel.: (0800) 1 00 04 80 80 Sprechzeiten: Mo. – Do. 7.30 – 19.30 Uhr Fr. 7.30 – 15.30 Uhr oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de Auf dieser Internetseite können –– Beratungstermine vereinbart werden –– Renteninformationen angefordert werden –– Vordrucke heruntergeladen werden –– Anträge gestellt werden Bundesweit sind ehrenamtliche Versichertenberate- rinnen und -berater beziehungsweise Versicherten- älteste tätig. Sie geben Auskunft, beraten und helfen beim Ausfüllen von Rentenanträgen. Die Sprech- zeiten werden in der lokalen Presse bekannt gege- ben oder sind bei den Städten und Gemeinden zu erfragen. Einwohner und Beschäftigte, die im Main-Taunus- Kreis arbeiten, können alle Rentenanträge in den Städten und Gemeinden oder beim Versicherungs- amt im Landratsamt in Hofheim stellen. Hier erhal- ten Sie auch Auskünfte in Rentenfragen. Ansprechpartner: siehe „Antragsaufnahme in den Städten und Gemeinden“ (Seite 97-98). Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) Aufgabe der Sozialhilfe ist es, die Führung eines Le- bens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Dazu stellt sie die erforderlichen Unter- stützungsleistungen bereit. Ziel ist, dass der berech- tigte Personenkreis möglichst unbeeinträchtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Der Sozialleistungsträger kommt grundsätzlich nicht für Schulden oder eingegangene Verpflichtungen auf. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Personen, die nicht in der Lage sind ihren notwendi- gen Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen zu bestreiten, können Leistungen der Grundsiche- rung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist die Erreichung der Altersgrenze (derzeit 65 Jahre) oder dauerhaft voll erwerbsgemindert zu sein. Sie müs- sen außerdem in Deutschland wohnen. Die Leistungen der Grundsicherung werden auf den individuellen Bedarf abgestimmt und umfassen zum Beispiel –– notwendiger Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushalts- energie) –– Aufwendungen für die Unterkunft –– Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge –– Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „G“) –– Hilfe zur Pflege Die Leistungen werden als Dienst-, Geld- oder Sachleistung erbracht. Sie werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Kein Anspruch auf Leistungen besteht für –– Personen, wenn das jährliche Einkommen von Unterhaltspflichtigen (Eltern / Kinder) den Betrag von 100.000,00 Euro brutto übersteigt und –– Personen, die ihr Vermögen innerhalb der letzten zehn Jahre verschenkt haben und dadurch be- dürftig wurden

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=