Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Hückelhoven

FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkun- dige Beratung hinzuziehen. Mit einemWohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürf­ tigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung / weitere Informationen Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest) Darlehen zur Verbesserung von Wohn- angeboten insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. www.nrwbank.de Service-Center Telefon: 0211 91741-4800 Fax: 0211 91741-7832 E-Mail: info@nrwbank.de NRW.BANK Gebäudesanierung Förderfähig sind Maßnahmen wie Moder- nisierung und Instandsetzung, Barrierereduzierung und Behebung bau- licher Mängel. Höhe der Förderung liegt zwischen 2.500 Euro und 75.000 Euro. www.nrwbank.de Service-Center Telefon: 0211 91741-4800 Fax: 0211 91741-7832 E-Mail: info@nrwbank.de KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) Ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 5399002 Für Eigentümer Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen – Investitions- zuschuss (455) Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 Prozent der förderfähigen Inves- titionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. (Zuschuss) Modernisierung von Mietwohnungen der Wohnungsgesellschaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse Zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten Beispiel: Bei einer Belegungsbindung von 10 Jahren kann eine Wohnung mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. www.wohnen.bayern.de Bayer. Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG); aktuelle Zinssätze unter: www.bayernlabo.de Merkblatt: www.stmi.bayern.de/ assets/stmi/buw/wohnen/ merkblatt_mietwohnraumfoerderung.pdf 31

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