Seniorenwegweiser für die Stadt Hückeswagen

Lebensfreude 13 V Pflegebedürftigkeit Pflegebedarf und Pflegeeinstufung Bei der Pflegebedürftigkeit und / oder wenn erhebliche Betreuung oder Beaufsichtigung erforderlich ist (z. B. bei Demenz) sollte ein Antrag bei der Pflegekasse (über die Krankenkasse) auf Pflegeeinstufung gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) um festzustellen, wie selbständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt:  Mobilität (Möglichkeit und Bereitschaft, sich zu bewegen)  Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Fähigkeit, sich mitzuteilen und andere zu verstehen)  Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. ablehnendes, aggressives Verhalten, Antriebslosigkeit ...)  Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Essen, Trinken ...)  Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. Medikamenteneinnahme, Besuch bei Therapeuten, Diäten ...)  Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Tagesstruktur und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben). Abhängig davon, ob und welcher Pflegegrad festgestellt wurde und wer die Leistung erbringt, werden Leistungen als Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung von der Pflegekasse bewilligt. Bei der Beantragung und Begleitung des Verfahrens ist die Senioren- und Pflegeberatung der Schloss-Stadt Hückeswagen, Telefon: 02192 88-250, gerne behilflich. www.hueckeswagen.de Häusliche Altenpflege / Pflegedienste Wenn die häusliche Pflege ausschließlich über eine selbstbeschaffte Pflegeperson geleistet wird, kommt ein monatliches Pflegegeld zur Auszahlung (Geldleistung). Sofern ein Pflegedienst beauftragt wird, rechnet dieser die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse/ Pflegeversicherung ab. Diese sogenannten „Sachleistungen“ können Leistungen der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung sein. Art und Umfang der Leistungen, die ein Pflegedienst grundsätzlich erbringen kann, sind abhängig davon, welcher Pflegegrad festgestellt wurde. Bei der Kombinationsleistung erbringt der Pflegedienst nur einen Teil der Leistungen und rechnet nicht den vollen Anspruch mit der Pflegeversicherung/Pflegekasse ab. Mit dem anteiligen, restlichen Pflegegeld können andere Anbieter oder Pflegepersonen bezahlt werden. Hilfebedürftigen der Pflegegrade 1 – 5 steht ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 € zu. Dieser kann für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege sowie für Haushaltshilfe oder Betreuungskraft verwendet werden. Pflege- Geld- Sach- Entlastung grad leistung leistung betrag (zweck- gebunden) 1 – – 125 € 2 316 € 724 € 125 € 3 545 € 1.363 € 125 € 4 728 € 1.693 € 125 € 5 901 € 2.095 € 125 € Bei der Organisation von Hilfen gilt: Wenn die Leistungen der Pflegekasse/Pflegeversicherung und das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf an Pflege zu finanzieren, gewährt das Sozialamt der Schloss-Stadt Hückeswagen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Hilfen. Die Pflegedienste sowie die Senioren- und Pflegeberatungsstelle der Schloss-Stadt Hückeswagen sind Ihnen gerne behilflich, alle Fragen zur Finanzierung von Pflegeangeboten zu beantworten. Anbieter von häuslicher Alten- und Krankenpflege in Hückeswagen und Umgebung: Häusliche Krankenpflege Herzog Weststraße 5, 42499 Hückeswagen Telefon: 02192 82525 (Radevormwald: 02195 688123) www.pflegedienst-herzog.de Diakoniestation Hückeswagen Zum Johannesstift 11, 42499 Hückeswagen Telefon: 02192 8599440 www.rg-diakonie.de Caritas Pflegestation Hochstraße 48, 51688 Wipperfürth – auch in Hückeswagen Telefon: 02267 6969570 www.caritas.de

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