Seniorenwegweiser für die Stadt Hückeswagen

Unfallversicherung Pflegepersonen sind bei allen pflegerischen Tätigkeiten automatisch gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Unfalls oder einer aus der Pflege resultierenden Erkrankung muss umgehend die Pflegekasse des Pflegebedürftigen informiert werden, sie verweist dann an den zuständigen Versicherungsträger. Rentenversicherung Eine Pflegeperson, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen nicht erwerbsmäßig pflegt und neben dieser Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, wird von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich rentenversichert. „Auszeit“ Sollte während der häuslichen Pflege eine Kurzzeit oder Verhinderungspflege notwendig werden, z. B. wegen Urlaub oder Erkrankung, wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Das erleichtert es Pflegenden, eine „Auszeit“ zu nehmen. Familienpflegezeit Um die Versorgung eines Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich sicherzustellen, sieht das Familienpflegegesetz nach Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung eine kurzfristige Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen vor. Über die Pflegeversicherung des/der Pflegebedürftigen kann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung für diese Zeit beantragt werden. Im Rahmen der Pflegezeit ist eine vollständige oder teilweise Freistellung bis zu sechs Monaten möglich. Soll über einen längeren Zeitraum die Pflege zu Hause von berufstätigen Angehörigen übernommen werden, gibt es unter bestimmten betrieblichen Voraussetzungen die Möglichkeit, für maximal 2 Jahre die Arbeitszeit bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Um Einkommensverluste in dieser Zeit abzufedern, kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, bei der Pflegekasse der jeweiligen Krankenversicherung und bei der Arbeitsagentur um unmittelbare oder spätere Nachteile zu vermeiden. In vielen Fällen lässt sich die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren, ohne den Arbeitsplatz kündigen zu müssen. Tagespflege Die Tagespflege kann eine weitere Hilfsmaßnahme sein. Beispielsweise, wenn Pflegebedürftige grundsätzlich zu Hause bleiben möchten und dort gut versorgt und betreut werden, tagsüber die Pflegeperson aber nicht immer anwesend sein kann oder entlastet werden soll. Wie oft in der Woche die Tagespflege genutzt wird, ist individuell abzustimmen. Ein Fahrdienst holt die Seniorinnen und Senioren morgens zu Hause ab und bringt sie abends wieder zurück. Tagsüber nehmen die Tagespflege-Gäste in der Gruppe an Angeboten der Einrichtung wie gemeinsame Mahlzeiten, Spiel und Gruppenarbeit, Gespräche, Bewegung, Ruhezeiten u. ä. je nach Interesse und Fähigkeiten teil. Über Finanzierung der Tagespflege, Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten erkundigen Sie sich bitte bei der Pflegekasse/Pflegeversicherung, den Tagespflegeeinrichtungen oder der Senioren- und Pflegeberatung der Schloss-Stadt Hückeswagen. 16 V Pflegebedürftigkeit

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