Seniorenwegweiser für die Stadt Hückeswagen

Lebensfreude 23 Wohnberatung und Wohnraumanpassung Im Alter kommt der eigenen Wohnung und dem vertrauten sozialen Umfeld eine immer größere Bedeutung zu. Mehr und mehr ältere Menschen wohnen alleine und haben keine Familie in der direkten Umgebung, die unterstützend tätig werden könnte. Maßnahmen zur altersgerechten Verbesserung des Wohnumfeldes/der Wohnsituation bieten den älteren Menschen die Möglichkeit lange in ihrer Wohnung zu bleiben, z. B. Badumbau, Treppenlift und der sinnvolle Einsatz von Hilfsmitteln ermöglichen oft – auch bei Einschränkungen der Bewegungsfreiheit – ein selbstständiges Leben im vertrauten Wohnumfeld. Manchmal ist aber auch ein Umzug in eine komfortablere und seniorengerechte Wohnung sinnvoll. Wohnen mit Service Beim Wohnen mit Service, auch „Betreutes Wohnen“, wird in der Regel neben dem Mietvertrag ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die Betreuungspauschale wird für den angebotenen Grundservice (z. B. Hausnotruf, regelmäßige Erreichbarkeit des Hausmeisters, regelmäßige Beratung, Information und Hilfsvermittlung) erhoben. Neben dem Grundservice gibt es meist einen Wahlservice, der individuell nach Inanspruchnahme abgerechnet wird. Information erhalten Sie bei: Senioren- und Pflegeberatung der Schloss-Stadt Hückeswagen Telefon: 02192 88-250 www.hueckeswagen.de Diakonie – Evangelisches Altenzentrum Johannesstift Zum Johannesstift 7-11, 42499 Hückeswagen Telefon: 02192 857-0 www.rg-diakonie.de Franziskus-Heim Konrad-Martin-Weg 3, 51688 Wipperfürth Telefon: 02267 8849-0 www.stiftung-stjosef.de Wohnberechtigungsschein Mit einem Wohnberechtigungsschein (kurz WBS) – einer amtlichen Bescheinigung – ist man berechtigt eine Wohnung zu mieten, die durch öffentliche Mittel gefördert worden ist. Die Entscheidung, ob man einen WBS bekommt oder nicht, trifft der Oberbergische Kreis. Für die Entscheidung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei spielt insbesondere Ihr Einkommen eine wichtige Rolle. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der entsprechenden Seite des Kreises. Der Wohnberechtigungsschein gilt für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei der Schloss–Stadt Hückeswagen, Wohngeldstelle kann man das Antragsformular für einen WBS erhalten. Der von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit den entsprechenden Anlagen ist dann an den Oberbergischer Kreis, Der Landrat – Sachgebiet 50/31, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Telefon: 02261 87-0 zu übersenden. Dort wird dann die Entscheidung über Ihren Antrag getroffen. Wohngeld Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe, das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Wohngeld gibt es als  Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers  Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Schloss-Stadt Hückeswagen Telefon: 02192 88-231 und 88-232 www.hueckeswagen.de Pflegewohngeld Bei dauerhafter stationärer Unterbringung kann, sofern das eigene Renteneinkommen und Vermögen zur Finanzierung des Eigenanteils der Heimkosten nicht ausreicht, auf Antrag Pflegewohngeld gewährt werden. Die Höhe des Pflegewohngeldes richtet sich nach den jeweiligen Investitionskosten der Einrichtung und der Finanzierungslücke. Um die Höhe des Pflegewohngeldes verringert sich der Eigenanteil an den Heimkosten für den Heimbewohner. Pflegewohngeld ist keine Sozialhilfe. Pflegewohngeldleistungen gewährt das Amt für soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises. Auskunft erteilt: Kreisverwaltung Oberbergischer Kreis Amt für Soziale Angelegenheiten Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach Telefon: 02261 88-0 www.obk.de VII Wohnen im Alter

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