Seniorenwegweiser für die Stadt Hückeswagen

Lebensfreude 25 Jeder Mensch kann plötzlich in die Situation geraten, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Krankheiten, ein Unfall, Behinderungen oder Altersgebrechen können einen Menschen vorübergehend oder dauerhaft „außer Gefecht“ setzen. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bieten die Möglichkeit, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und einer Vertrauensperson die Möglichkeit zu geben, Ihre Interessen zu vertreten und in Ihrem Sinne zu handeln. Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Person/en, die für Sie im Bedarfsfall handeln sollen. Die Vollmacht gilt nur für die Angelegenheiten, die in ihr genannt werden. Sie ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. So können Sie festlegen, nicht nur dass, sondern auch wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Betreuungsverfügung Durch eine Betreuungsverfügung können Sie für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit eine Person vorschlagen, die die Betreuung übernehmen oder nicht übernehmen soll, und auch Wünsche zur Wahrnehmung der rechtlichen Betreuung äußern. Anders als ein durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte/r wird der/die gesetzlich bestellte Betreuer/ in in seinen/ihren Entscheidungen regelmäßig vom Gericht kontrolliert. Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen ergriffen werden dürfen, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, eine bewusste Entscheidung über die ärztliche Behandlung zu treffen. Wichtig ist es, festzulegen, wer auf die Einhaltung Ihrer speziellen Wünsche als Patient achten soll. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie von: Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises Telefon: 02261 88-5108 www.obk.de Amtsgericht Wipperfürth Telefon: 02267 8837200/201 www.ag-wipperfuerth.nrw.de Die Weggefährten Hospizgruppe Hückeswagen Telefon: 02192 9334858 www.hospizgruppe-hueckeswagen.de Senioren- und Pflegeberatungsstelle der Schloss-Stadt Hückeswagen Telefon: 02192 88-250 www.hueckeswagen.de Nützliche Tipps: Bestimmte Dokumente und Unterlagen müssen griffbereit sein, damit Leistungen und Vergünstigungen beantragt werden können. Legen Sie deshalb folgende Papiere in einem Ordner zusammen ab und bewahren Sie diesen so auf, dass auch andere ihn gut finden können:  Geburts- und Heiratsurkunde, Familienstammbuch  Versicherungs- und Sterbepolicen  Sozialversicherungsangelegenheiten  Rentenbescheide  Mietvertrag  Grundbuchauszug/Unterlagen bei Grundstück- und Hausbesitz  Vermögensverzeichnis  Verträge mit Versorgern, Dienstleistern, Abonnements etc.  Testament, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung  Kontaktdaten von Angehörigen und Freunden  sonstige wichtige persönliche Papiere Testament / Erbangelegenheiten Jeder, ob jung oder alt, sollte sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, was im Falle seines Ablebens mit seinem Eigentum oder Vermögen (Nachlass) geschehen soll. Wenn kein Testament vorliegt, ist die Erbfolge gesetzlich geregelt. Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass so aufgeteilt wird, wie Sie es wünschen. Die Erblasserin oder der Erblasser hat grundsätzlich die Möglichkeit, ein eigenständiges handgeschriebenes Testament zu erstellen. Formvoraussetzung hierfür ist, dass das gesamte Testament unter Angabe von Ort und Datum eigenhändig geschrieben und mit vollständigem Namen unterschrieben ist. Befinden sich im Nachlass z. B. Immobilien, so bedarf diese Vereinbarung der notariellen Beurkundung. Auch wirkt die Einschaltung eines unparteiischen Notares/ einer Notarin im Allgemeinen streitvermeidend. Notare/Notarinnen sowie Rechtsanwaltskanzleien können Ihnen hierzu ausreichend Informationen geben. VIII Vorsorge – Betreuungen und Vollmachten

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