Seniorenratgeber Stadt Ilmenau

Falls Sie durch einen Unfall, Krankheit oder durch ein hohes Alter in die Lage kommen, wichtige Dinge nicht mehr selbst zu bewältigen, ist es wichtig eine vertraute Person zu haben, die ihre Interessen rechtskräftig vertritt. In so eine Lage kann jeder, egal welchen Alters kommen, und deshalb sollten Sie unbedingt eine Vorsorge treffen. Vorsorgevollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht kann der Betroffene ein oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die bereit und geeignet sind, im Bedarfsfall die erforderlichen Angelegen­ heiten zu regeln. Zu dem Zeitpunkt muss der Vollmachtgeber geschäftstüchtig sein. Eine Vollmacht kann jederzeit wider­ rufen werden, und auch auf verschiedene Rechtsbereiche begrenzt werden. Zum Beispiel: ■ ■ Bankvollmacht ■ ■ Gesundheitsvollmacht ■ ■ Generalvollmacht Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung kann man seinen Willen in Bezug auf zukünftige, medizinische Behandlungen äußern und festlegen. Zur Information: alle medizinischen, ärztlichen Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Patienten. Ist man nicht mehr in der Lage dazu, sollte es in der Patienten­ verfügung stehen, wie und was geschehen soll. Zum Beispiel lehnen viele Menschen in bestimmten Situationen lebens­ erhaltene Maßnahmen ab. Um sicher zu sein, dass der Wunsch im Ernstfall beachtet wird, ist eine schriftliche Erstel­ lung einer Patientenverfügung notwendig. Dieser Fall kann durch Demenz, Wachkoma, Bewusstlosigkeit, Schlaganfall mit Sprachausfall etc. eintreten. Die Patientenverfügung kann handschriftlich verfasst sein mit Personalien, Datum, Anschrift Vorsorge und Testament und Unterschrift. Rein rechtlich ist keine notarielle Beglau- bigung oder Zeugenunterschrift notwendig. Informationen und Hilfen bei: ■ ■ Betreuungsverein ■ ■ VdK ■ ■ Pflegestützpunkt ■ ■ Seniorenbeirat Testament Wenn man seine Vorsorge komplett planen will, sollte man sich auch mit der Nachlassregelung befassen. Tut man das nicht, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Es gibt dazu drei Möglichkeiten. Notariell aufgesetztes Testament Das vom Notar gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass bei komplizierten Erbverhältnissen eine sach­ kundige Beratung stattfindet, und das Testament vom Notar aufgesetzt wird. Dieses Testament wird dann beim Amts­ gericht hinterlegt. Eigenhändiges Testament Hier muß der gesamte Text eigenhändig niedergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum und Vor-und Zuname unterschrieben werden. Es kann zu Hause auf- bewahrt werden. Gemeinsames Testament von Eheleuten Das ist ein gemeinschaftliches Testament, das sowohl vom Notar verfasst werden kann, als auch selbst handschriftlich niedergeschrieben werden kann. In diesem Fall reicht es aus, wenn ein Ehepartner das Schriftstück handschriftlich nieder­ schreibt und anschließend beide Ehepartner mit Ort, Datum und Vor-und Zuname unterschreiben. Auch dieses Testament kann zu Hause aufbewahrt werden. © Andreas Ernst / AdobeStock 32 Vorsorge und Testament / Impressum

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