Markt Ipsheim - der sympathische Weinort im Aischtal

Baurecht Wenn Sie als Bauherr Ihr Grundstück bebauen, an Ihrem Gebäude bauliche Änderungen, einen Abriss oder eine Um- nutzung vornehmen wollen, sollten Sie sich ausreichend informieren, ob und inwieweit Sie hierfür eine Genehmigung benötigen. Bestimmte Maßnahmen und Vorhaben können in Bayern zwar unter eigenverantwortlicher Achtung der bauord- nungsrechtlichen Vorgaben verfahrensfrei umgesetzt werden, im Zweifelsfall sollten Sie sich jedoch vorher umfassend be- raten lassen. Zudem ist es wichtig zu wissen, ob Ihr Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Der Markt Ipsheim hat in verschiedenen Ortsbereichen Bebauungspläne aufgestellt, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen, die verbindliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften enthalten und damit bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können. Eine Übersicht der rechtskräftigen Bebau- ungspläne finden Sie auf unserer Homepage www.iphseim.de mit den entsprechenden Dateien zum Download. Der Markt Ipsheim bietet Ihnen gerne bei Bedarf eine kos- tenfreie Bauherrenberatung an. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Baugenehmigungs- und Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim. Sanierungsrecht und damit verbundene Vorteile für Bauherren Der Marktgemeinderat hat auf einer Fläche von ca. 35,8 ha im Ipsheimer Ortskern per Satzung ein förmliches Sanie- rungsgebiet festgesetzt. Für Eigentümer und Bauinteressen- ten hat das Vorteile. Modernisieren Sie hier Objekte oder setzen Sie diese instand, sind erhöhte steuerliche Abschrei- bungen möglich. Zudem können bestimmte Fördermöglich- keiten angeboten werden. Das „Kommunale Förderpro- gramm“ des Marktes Ipsheim zur Durchführung privater Fassaden-, Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung ermöglicht Eigentümern die Beantragung von Zuschüssen in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Bauplätze Die Marktgemeinde ist stets bemüht, jungen Familien und sonstigen Bauwilligen, Baugrundstücke in Ipsheim und den Ortsteilen anbieten zu können. Aktuelle Informationen über laufende Bauleitplanverfahren und bereits ausgewiesene Baugebiete, bitten wir unserer In- ternetseite www.ipsheim.de zu entnehmen. Bauprojekte https://www.ipsheim.de/gemeinde/ bauen-wohnen Ansprechpartner Gerne steht Ihnen unser Bauamtsleiter bei Fragen und Anlie- gen zu den Themen Bauen und Wohnen zur Verfügung: Herr Peter Lutz Telefon: 09846 9797-22 E-Mail: lutz@ipsheim.de Bauen und Wohnen 11

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