Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Jena

18 Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege? Wer als pflegender Angehöriger eine Auszeit vom anstrengenden Pflegealltag braucht oder die Pflege des hilfsbedürftigen Familienmitgliedes aufgrund einer Krisensituation vorübergehend nicht selbst übernehmen kann, wird durch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege entlastet. Auch für Pflegebedürftige selbst, die nach einem Krankenhausaufenthalt nicht direkt in das eigene Zuhause zurückkehren können oder eine Übergangsphase überbrücken müssen, ist die Kurzzeitpflege in entsprechend zugelassenen vollstationären Pflegeheimen und solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen eine gute Lösung. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen ab einem anerkannten Pflegegrad 2 und Menschen mit kurzzeitiger Pflegebedürftigkeit augrund akuter Erkrankungen gemäß SGB XI und SGB V § 39c. Wie hoch sind die Kosten? Damit Betroffene diese Form der Pflege nutzen können, bietet die Pflegekasse eine Beteiligung an den Pflegekosten von bis zu 1.774 Euro an. Mit diesem Geld kann der Großteil der anfallenden Kosten in der Regel beglichen werden. Das Geld, das die Pflegekasse zur Verfügung stellt, deckt nur die reinen Pflegekosten ab. Wie lange gewährt der Anspruch? Die Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung ist zeitlich auf 56 Tage (acht Wochen) pro Kalenderjahr begrenzt. Wird sie mit der Verhinderungspflege kombiniert, dann ist der Bezug von Pflegeleistungen bis zu 14 Wochen möglich. Das Deutsche Rote Kreuz bietet diese temporäre Pflegeform in Jena in der solitären Kurzzeitpflege zur Zuckerwiese mit 14 Plätzen, aufgeteilt in drei Doppel- und acht Einzelzimmer, an. Kontakt: 03641 678 731 Temporäre Pflege mit hohem Anspruch Wenn die Pflege zuhause oder nach einem Krankenhausaufenhalt vorübergehend nicht möglich ist, bildet der zeitweise Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung eine sinnvolle Alternative. Ratgeber Lichtsignalanlagen Rauchmelder für Schwerhörige/ Gehörlose Hörtest Hausbesuche Unsere Standorte: Sonnenhof 1 • 07743 Jena Telefon: 03641 / 639 17 97 Obere Marktstr. 12 • 99518 Bad Sulza Telefon: 036461 / 87 31 93 www.hoergeraete-schlegel.de Unsere Öffnungszeiten: Jena Mo bis Fr 9.00 – 18.00 Uhr Sa 9.00 – 12.00 Uhr Bad Sulza Mo, Mi, Do 9.30 – 13.00 Uhr und 13.45 – 18.00 Uhr Nicht Sehen trennt von den Dingen. Nicht Hören von den Menschen. Gehörschutz Hörgeräte Immanuel Kant

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