Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
Schriftgröße   A   A   A   Kontrast   +  

Erbrecht

Erbrecht

Auch schon in jungen Jahren muss man damit rechnen, einer todbringenden Krankheit oder einem Unfall zum Opfer zu fallen. Wer sicher sein möchte, dass sein Vermögen dann in den richtigen Händen landet, sollte sich rechtzeitig Gedanken über die Verteilung machen. Abgesehen von anderen nützlichen Vorkehrungen für den Todesfall, z. B. einer vertrauten Person eine „Kontovollmacht über den Tod hinaus“ zu erteilen, damit diese die ersten anfallenden Kosten bis zur Erteilung eines Erbscheins abdecken kann, sollten Sie sich vor allem überlegen, ob Sie ein Testament errichten wollen. Wird kein Testament hinterlassen, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Für Ihre Entscheidung müssten Sie also erst einmal wissen, wer Sie beerbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Möchte man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, bedarf es eines Testaments oder eines Erbvertrags, wobei das Testament jederzeit freiwiderruflich ist. Der Erbvertrag hingegen gewährt für den Erben die größere Sicherheit, da er nicht ohne weiteres geändert oder widerrufen werden kann. Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden, das Testament hat auch handschriftlich seine Wirksamkeit. Die Kosten für ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag richten sich nach dem Geschäftswert. Die Höhe der Kosten relativiert sich jedoch sehr schnell, wenn man den Vergleich zu einem eventuellen Prozess unter den Erben anstellt, der durch ein unklares handschriftliches Testament ausgelöst werden kann.

Die gewillkürte Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag kann die gesetzliche Erbfolge mitunter nicht vollständig verdrängen. Die nächsten Angehörigen, nämlich Ehegatte, Kinder und Eltern, haben Pflichtteilsansprüche in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsansprüche können nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen ausgeschlossen sein.