Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung - Stadt Kamen

WOHNEN IM ALTER „Gut versorgt zu Hause alt werden“ – das ist der Wunsch fast aller Menschen. Die meisten wollen solange wie möglich zu Hause und damit in der gewohnten Umgebung leben und gepflegt werden. Eine barrierefreie oder zumindest barrierearme Wohnung fördert die Selbstständigkeit im Alter, den Verbleib im eigenen Zuhause, auch bei Beeinträchtigungen. Fußläufige Erreichbarkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), von sozialen, gesundheitlichen, kulturellen Angeboten, von Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, ist erforderlich. Nicht das Alter, sondern eine nicht altersgerechte Wohnung gefährdet in vielen Fällen die selbstständige Lebensführung. Über die Möglichkeiten der Wohnraumanpassung und zu allen Fragen rund um das Thema „Wohnen im Alter und bei Behinderung“ informiert die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna (siehe Kapitel „Neutrale Pflege- und Wohnberatung“). frei kombinierbar mit anderen Angeboten anderer Anbieter des freien Marktes. Wahlleistungen sind z. B. Begleitung zu Arztbesuchen, kulturelle Angebote und Reisen, Wohnungsreinigung, Mahlzeitendienste oder Gastronomie, ambulante Pflege. Diesbezüglich unterscheiden sich die Service-Wohnanlagen sehr. Servicewohnanlagen sind also keine Pflegeheime. Es kann auch keine Garantie geben, nicht evtl. doch in ein Pflegeheim umziehen zu müssen – aber die Wahrscheinlichkeit, nicht in ein Pflegeheim umziehen zu müssen, steigt in den barrierefreien Servicewohnanlagen. © WavebreakmediaMicro / AdobeStock Wohnanlagen mit Service Wohnanlagen mit Service für ältere Menschen Das Service-Wohnen in speziellen Anlagen bedeutet: Eigenständig in der eigenen, möglichst barrierefreien Wohnung zu leben – zur Miete oder im Eigentum. In einem Grundleistungspaket bietet der Vermieter / Anbieter die Leistungen Hausmeisterdienste, Hausnotruf und einen konkreten Ansprechpartner. Die Grundleistung ist wie Miete plus Nebenkosten monatlich zu überweisen. Darüber hinaus bietet der Vermieter entweder selber oder aber über einen deutlich benannten Anbieter (z. B. Wohlfahrtsverband oder privaten Pflegebetrieb) Wahlleistungen an. Diese Wahlleistungen können tatsächlich frei gewählt werden, müssen nur bei Nutzung jeweils (und nicht pauschal) bezahlt werden und sind auch Wohnen im Alter 31

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