Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung - Stadt Kamen

Testament zu errichten. Formvoraussetzung hierfür ist, dass das gesamte Testament unter Angabe von Ort und Datum eigenhändig geschrieben und mit vollständigen Namen unterschrieben ist. Um sicherzustellen, dass das Testament nach dem Tode auch eröffnet wird, kann es beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden. Ehegatten haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Ein solches Testament wird eigenhändig handschriftlich von einem der Ehepartner unter Angabe von Ort und Datum geschrieben und von beiden Ehepartnern jeweils persönlich mit vollem Namen unterschrieben. Auch ein solches gemeinschaftliches Testament kann in amtliche Verwahrung des Amtsgerichtes gegeben werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung nur durch beide Ehepartner gemeinsam erfolgen kann und dass das gemeinschaftliche Testament in gewissem Umfang auch zu einer Bindung der Ehepartner an die testamentarische Verfügung führt. Um sicherzustellen, dass Ihr testamentarisch verfügter letzter Wille auch zum Tragen kommt, sollten Sie darauf achten, dass die Formulierung des Testamentes auch eindeutig und rechtlich zutreffend ist. Es ist daher ratsam, sich fachkundig beraten zu lassen, z. B. durch einen im Erbrecht kompetenten Rechtsanwalt oder Notar. Der Rechtsanwalt/Notar kann Ihnen dabei helfen, Ihr Testament so zu formulieren, dass es auch die von Ihnen gewünschten Regelungen herbeiführt. Bestattungsvorsorge Durch eine Bestattungsvorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten festlegen, wie Ihre Bestattung ablaufen soll. Entscheidend ist dabei, dass alles nach Ihren Wünschen umgesetzt werden kann. Für die Hinterbliebenen bedeutet das in der Regel eine große Erleichterung. Das Wissen, dass alles so abläuft, wie Sie es sich gewünscht haben, wirkt tröstend. Dabei gibt es vielerlei Möglichkeiten vorzusorgen. Beispielsweise finanziell mit einer Sterbegeldversicherung und einem Bestattungsvorsorgevertrag. Wichtig bei einer Bestattungsvorsorge ist die Hinterlegung an einem Ort, an welchem sie im Sterbefall schnell gefunden werden kann, um Anwendung zu finden. Zusätzlich empfehlen wir immer das offene Gespräch mit der Familie oder Freunden. Das Thema der eigenen Bestattung wird häufig gemieden, im Todesfall sind die meisten Hinterbliebenen dennoch froh, ein solches Gespräch geführt zu haben. Informationen zur Bestattungsvorsorge erteilt Ihnen jedes Bestattungsunternehmen. Todesfall // Sterbebegleitung Im Todesfall eines Angehörigen oder eines nahestehenden Menschen ist man tief betroffen. Gerade dann kommt jedoch zum Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen noch die Belastung durch Aufgaben hinzu, die kurzfristig bewältigt werden müssen. Das Beachten der nachstehenden Punkte kann Ihnen dabei helfen: Übersicht der Formalitäten Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Formalitäten, die im Todesfall zu erledigen sind: • Totenschein ausstellen lassen • Bestattungsvorsorge prüfen • Sterbeurkunde beantragen • Erbschein beantragen (Ausnahme: Erbschaft soll ausgeschlagen werden) • Lebens- und Unfallversicherung informieren • Kranken-/Pflegekasse informieren • Arbeitgeber informieren • Bank informieren (laufende Zahlungen stornieren) • Rentenkasse und Behörden informieren • Gegebenenfalls Wohnung kündigen • Mitgliedschaften in Vereinen/Verbänden kündigen • Abonnements kündigen • Abmelden der Internet-Accounts des Verstorbenen • Testament eröffnen lassen Hinweis: Bei diesen Angaben handelt es sich um Erfahrungswerte. Die Darstellung gibt keine Reihenfolge (auch kein Anspruch auf Vollständigkeit der zu erledigenden Tätigkeiten) der zu erledigenden Formalitäten auf, sondern stellt eine Übersicht dar. Einige Aufgaben können auch von dem beauftragten Bestattungsunternehmen übernommen werden. 63 Trauerfall

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