Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung - Stadt Kamen

Für die Hinterbliebenen ist die erste Formalie nach dem Tod ihres Angehörigen die Benachrichtigung eines Arztes, der die Leichenschau durchführt und den Totenschein ausstellt. Dies sollte nach Möglichkeit der Hausarzt durchführen. Ist dieser nicht verfügbar, kann ein Notarzt den Totenschein ausfüllen. Parallel dazu sollten die engsten Angehörigen benachrichtigt werden. Das Standesamt muss spätestens am nächsten Werktag über das Versterben des Angehörigen in Kenntnis gesetzt werden. Weiterhin müssen die Hinterbliebenen im Todesfall innerhalb der ersten 36 Stunden nach dem Tod des Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Bestattung beauftragen. Benötigte Dokumente: Im Todesfall müssen einige Dokumente bereitgehalten werden. Zu den Dokumenten gehört der Personalausweis des Verstorbenen. Ebenfalls muss das Familienstammbuch vorgelegt werden. Bei Ledigen wird zusätzlich die Geburtsurkunde benötigt. Sollte der Verstorbene verheiratet gewesen sein, so wird die Heiratsurkunde benötigt. War der Verstorbene verheiratet und der Ehegatte ist bereits verstorben, muss auch dessen Sterbeurkunde vorliegen. Bei geschiedenen Personen ist das Scheidungsurteil zu überreichen. Ebenfalls notwendig ist die Rentenanpassungsmitteilung mit dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt des Todes, die Mitgliedskarte der Krankenkasse und Policen von eventuell abgeschlossenen Lebensversicherungen. Sterbefälle müssen den Lebensversicherungen meist innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Existiert bereits eine Grabstätte, werden auch Grabdokumente, also die Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte, benötigt. Sie können natürlich auch ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl mit den zuvor genannten Formalitäten komplett beauftragen. Weitere Informationen zu allen Bestattungsfragen enthält auch der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der Verbraucherzentrale NRW. Dieser ist in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Kamen, Kirchstraße 7, 59174 Kamen, erhältlich (16,90 Euro). Als Vorsorgemaßnahme für den Krankheits-, Pflege- oder Todesfall empfiehlt es sich, alle wichtigen Unterlagen in einer Dokumentenmappe oder Vorsorgemappe aufzubewahren. Diese Unterlagen sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienstammbuch, Zeugnisse, Versicherungspolicen, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sparbücher oder auch ein Testament. Sterbebegleitung In der Sterbebegleitung geht es darum, Menschen in ihren letzten Tagen und Stunden vor ihrem Tod Beistand zu leisten. Möglicherweise ist auch eine spezielle palliativmedizinische Versorgung notwendig, aber für Menschen im Sterbeprozess ist menschliche Zuwendung besonders wichtig. Die Sterbebegleitung beginnt mit der Mitteilung der Diagnose einer todbringenden Erkrankung im Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient und endet mit dem Tod des Patienten. An Sterbebegleitung können sowohl Angehörige und Freunde des sterbenden Menschen- als auch Ärzte, Pflegepersonen, Seelsorger und ehrenamtliche Helfer mitwirken. Sie ist Teil der Palliative Care und der Hospizbewegung. Der Kamener Hospiz e. V. ist ein ambulanter Hospizdienst, deren ehrenamtliche Mitarbeiter Schwerstkranke, Sterbende und ihre Angehörigen überall dort, wo sie zu Hause sind, begleiten. Er steht als einfühlsamer Gesprächspartner zur Verfügung – auch für trauernde Angehörige und Freunde. Der Hospizdienst begleitet Sie im privaten Umfeld, in Einrichtungen der Senioren und Krankenpflege und der Behindertenhilfe. Er ist in Kamen, Bergkamen und Bönen tätig und ist tolerant gegenüber Lebenskonzepten, Religionen, Weltanschauungen und Werten anderer. Zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung berät der Hospizdienst ebenfalls. Für Informationen wenden Sie sich an: Kamener Hospiz e.V. Ansprechpartnerinnen: Barbara Divis und Sabrina Plack Kämerstraße 35, 59174 Kamen Telefon: 02307 234612 E-Mail: kamener-hospiz@gmx.de Internet: www.kamener-hospiz.de ERBRECHT / TESTAMENT / BESTATTUNGSVORSORGE / TODESFALL / STERBEBEGLEITUNG 65 Trauerfall

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