Informationsbroschüre des Stadtteils Karlsruhe-Neureut

Ortschaftsräte  Stadträte Bundes- und Landtagsabgeordnete Die ehemals selbstständige Gemeinde Neureut wurde durch das vom Landtag am 17. Juli 1974 beschlossene Gemeindereformgesetz und das Urteil des Staatsgerichtshofes vom 14. Februar 1975 in die Stadt Karlsruhe eingemeindet. Im Eingliederungsvertrag mit der Stadt Karlsruhe wurde die Einführung der Ortschaftsverfassung mit folgenden Maßgaben verankert: 1. Im Stadtteil Karlsruhe-Neureut wird eine gleichnamige Ortschaft eingerichtet. 2. Die Zahl der Ortschaftsräte wird auf 20 festgelegt. 3. Dem Ortsvorsteher wird das Recht zur Teilnahme an den Verhandlungen des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe bzw. der Ausschüsse derselben mit beratender Stimme eingeräumt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Ortschaftsrates wurden ebenfalls im Eingliederungsvertrag festgehalten. Er hat ein Antrags- und Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die Neureut betreffen. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die Neureut betreffen, vor der Entscheidung durch die zuständigen Organe zu hören. Brunnen vor dem Rathaus 8 | Bürgerinfobroschüre Karlsruhe Neureut

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