Seite 26 - Karlsruhe kompakt von A-Z

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KARLSRUHE I KOMPAKT VON A–Z
GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE
DER STADT
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert
die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung beste-
hender Nachteile hin“ (Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2). Unser
Auftrag ist es, die Umsetzung des Gleichberechtigungsgebotes
in der Stadt und in der Stadtverwaltung voranzubringen. Diese
Querschnittsaufgabe betrifft alle Bereiche. Deshalb wirken wir
bei Vorhaben der Stadt mit, die Belange von Frauen und Män-
ner berühren und Auswirkungen auf die Gleichberechtigung
von Frau und Mann haben. Wir zeigen Handlungsbedarf auf
und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der Situation.
Wir initiieren und begleiten Vorhaben und Projekte. Dabei
arbeiten wir mit Frauenverbänden, Männergruppen sowie
weiteren gesellschaftlichen Organisationen und Netzwerken
zusammen. Unsere Angebote:
„„
Das Gleichstellungsbüro ist Anlaufstelle für Frauen und
Männer mit Fragen, Anregungen und Beschwerden.
„„
Unterstützung und Zusammenarbeit mit Frauen, Frauen-
initiativen, Frauengruppen und -verbänden sowie gleichstel-
lungsorientierten Männerorganisationen
„„
Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Diskussion von
gleichstellungsrelevanten Themen und Projekten mit regel-
mäßigen Veranstaltungen und Veröffentlichungen