Schule und was dann? Der richtige Weg in den Beruf. IHK Kassel - Marburg 2020 - 2021

35 WAS TUN? Manche kommen zu spät, sie haben den Anschluss verpasst. Mal liegt es an Mathe und Fachrechnen, mal an der Rechtschrei- bung. Wer sich nicht rechtzeitig darum gekümmert hat, der macht große Augen, wenn es bei der Abschlussprüfung dann heißt: Durchgefallen. Das muss nicht sein! Man sollte nicht warten, bis der Anschluss verpasst ist. Bei schlechten Noten in der Berufsschule – frühzeitig mit dem Ausbil- der reden und zur Berufsberatung gehen. Die Agentur für Arbeit bietet kostenlos SCHLECHTE NOTEN | BEGABTENFÖRDERUNG zusätzlichen Förderunterricht von drei bis acht Stunden pro Woche neben der Ausbil- dung an, wenn ein erfolgreicher Abschluss gefährdet ist. In kleinen Gruppen kann man den Unterrichtsstoff der Berufsschule auf- arbeiten und sich auf die Prüfung vorberei- ten. Ausländische Jugendliche können – falls erforderlich – ihre Deutschkenntnisse verbessern und die Fachsprache lernen. Weitere Informationen erhältst du bei den örtlichen Agenturen für Arbeit, Berufs­ beratung. SCHLECHTE NOTEN? RÜCKENWIND DURCH AUSBILDUNGSBEGLEITENDE HILFEN! FLEISS WIRD BELOHNT Weiterbildungsstipendium– Begabten­ förderung berufliche Bildung Besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen eines dualen Ausbil- dungsberufes können sich um einen Stipendiatenplatz bewerben und einen Antrag auf Aufnahme in das Förderpro- gramm bei der IHK stellen, bei der ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Bewerbungsende ist der 1. Dezember eines jeden Jahres. Bewerbungsvoraussetzung ist, dass die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden wurde oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungs- wettbewerb einer der ersten drei Plätze belegt wurde oder die besondere Qualifi- kation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachgewiesen wird. Bei der Aufnahme in das Programm muss man grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen. Ziel des Weiterbildungsstipendiums ist es, die Karriere besonders begabter junger Fachkräfte aussichtsreich zu gestalten. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre. In dieser Zeit können aus den Fördermitteln Zuschüsse von jährlich bis zu 2.400 € für eine berufsbegleitende Weiterbil- dung gezahlt werden (in drei Jahren also insgesamt bis zu 7.200 €). Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 Prozent pro Maßnahme von den Stipendiaten selbst zu tragen. Der Eigenanteil schmä- lert nicht den Gesamtförderbetrag von 7.200 €. Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen wie beispielsweise die Teilnahme an fördernden Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen, die der Entwick- lung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/ inhaltlich aufbauen. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH koordiniert im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Weiterbildungs- stipendium und leitet die Fördermittel an die IHKs weiter, die als zuständige Stellen mit der Durchführung des Programms beauftragt sind. Nähere Informationen zum Förderprogramm unter: www.ihk-kassel.de (Weiterbildungsstipendium) Bärbel Rudolff, Tel.: 0561 99898-17, E-Mail: b.rudolff@kassel.ihk.de Der Antrag auf Aufnahme in das Förder- programm ist als Download in unserem Internetangebot abrufbar. www.arbeitsagentur.de/bildung/ ausbildung/ausbildungsbegleitende-hilfen www.ihk-kassel.de/beratung-service/ ausbildung-und-weiterbildung/ weiterbildung/weiterbildungsstipendium-- begabtenfoerderung-berufliche- bildung-/4071948

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