Ausbildung Kassel-Marburg

40 ausbildungsbegleitende Hilfen BEGABTENFÖRDERUNG Weiterbildungsstipendium – Begabtenförderung berufliche Bildung Besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen eines dualen Ausbildungsberufes können sich um einen Stipendiatenplatz bewerben und einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm bei der IHK stellen, bei der ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Bewerbungsende ist der 1. Dezember eines jeden Jahres. Bewerbungsvoraussetzung ist, dass die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden wurde oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einer der ersten drei Plätze belegt wurde oder die besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachgewiesen wird. Bei der Aufnahme in das Programm muss man grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen. Ziel des Weiterbildungsstipendiums ist es, die Karriere besonders begabter junger Fachkräfte aussichtsreich zu gestalten. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre. In dieser Zeit können aus den Fördermitteln Zuschüsse von jährlich bis zu 2.700 € für eine berufsbegleitende Weiterbildung gezahlt werden (in drei Jahren also insgesamt bis zu 8.100 €). Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 Prozent pro Maßnahme von den Stipendiaten selbst zu tragen. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 8.100 €. Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen wie beispielsweise die Teilnahme an fördernden Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, die FLEISS WIRD BELOHNT www.ihk-kassel.de/beratung-service/ ausbildung-und-weiterbildung/ weiterbildung/weiterbildungsstipendium-- begabtenfoerderung-berufliche- bildung-/4071948 Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH koordiniert im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Weiterbildungsstipendium und leitet die Fördermittel an die IHKs weiter, die als zuständige Stellen mit der Durchführung des Programms beauftragt sind. Nähere Informationen zum Förderprogramm unter: www.ihk-kassel.de (Weiterbildungsstipendium) Bärbel Rudolff Tel.: 0561 99898-17 E-Mail: b.rudolff@kassel.ihk.de Der Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm ist als Download in unserem Internetangebot abrufbar. © drubig-photo - stock.adobe.com

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