Ausbildung Kassel-Marburg

77 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Informationen der Auszubildenden mit Behinderungen in einem zukunftsorientierten Beruf, einschließlich der notwendigen Fachkompetenzen. Die Abschlussprüfung findet vor der für die Berufsausbildung zuständigen Kammer statt. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss werden Hilfen für die anschließende Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben. Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg Bildungsberatung Tel.: 0561 7891-288 Fax: 0561 7891-290 E-Mail: bildungsberatung@kassel.ihk.de besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte (§ 66 BBiG). Zwischen den genannten Ausbildungsformen besteht Durchlässigkeit. Das heißt, bei entsprechendem Leistungsstand kann eine Ausbildung, die nach § 66 BBiG begonnen wurde, als reguläre Ausbildung nach § 4 BBiG fortgesetzt werden, nachdem mit der zuständigen Kammer die Einzelheiten abgestimmt und mit der Agentur für Arbeit als Rehabilitationsträger Einvernehmen hergestellt wurde. Umgekehrt kann ein Auszubildender, der trotz aller Fördermaßnahmen den Anforderungen der regulären Ausbildungsordnung nicht gewachsen ist und auch nicht in eingeschränkter Form die Prüfung bestehen wird, seine Ausbildung nach besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte fortsetzen. Während der Ausbildung findet zumeist ein mehrwöchiges Betriebspraktikum statt, um den Auszubildenden Erfahrungen in öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen zu ermöglichen und Übergänge für die berufliche Integration nach der Ausbildung zu erleichtern. Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung Fragen zu klären. Im Fall einer Berufsausbildung schließt der Auszubildende mit dem Berufsbildungswerk einen Vertrag über die entsprechende Berufsausbildung ab. Folgende Ausbildungsmöglichkeiten erwarten dich: Die Berufsausbildung in den Berufsbildungswerken ist in ihren Inhalten und Methoden sowie der Ausstattung und den technischen Hilfen auf die jeweiligen Behinderungen zugeschnitten. Die Größe der Ausbildungsgruppen erlaubt eine individuelle Betreuung. Die Ausbildung erfolgt entweder nach den regulären Ausbildungsordnungen für anerkannte Berufsausbildungen (§ 4 BBiG) oder nach Derzeit gültige Ausbildungsregelungen im Bereich der IHK Kassel-Marburg: Berufsbezeichnung Dauer der Ausbildung Erlassen am Bürofachhelfer/-in 24 Monate 17. Mai 1993 Bürohelfer/-in 12 Monate 17. Mai 1993 Elektrogerätemechaniker/-in 36 Monate 12. Dezember 2002 Elektronikgerätemechaniker/-in 24 Monate 28. September 1992 Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation 36 Monate 14. März 2012 Fachpraktiker/-in für Lagerwirtschaft 24 Monate 24. August 2011 Fachpraktiker/-in für Metallbau 42 Monate 19. September 2012 Fachpraktiker/-in für Industriemechanik 42 Monate 22. März 2016 Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik 42 Monate 4. Dezember 2013 Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft 36 Monate 20. Juni 2012 Fachpraktiker/-in im Verkauf 24 Monate 20. Juni 2012 Fachpraktiker/-in Küche 36 Monate 14. März 2012 Hochbauwerker/-in 36 Monate 5. Oktober 2005 Schweißfachwerker/-in 36 Monate 2. Dezember 2003 Schweißwerker/-in 36 Monate 16. März 2004

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=