Ausbildung Kassel-Marburg

39 ausbildungsbegleitende Hilfen BEGABTENFÖRDERUNG Weiterbildungsstipendium – Begabtenförderung berufliche Bildung Besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen eines dualen Ausbildungsberufes können sich um ein Stipendium bewerben und einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm bei der IHK stellen, bei der ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Bewerbungsende ist der 31. Oktober eines jeden Jahres. Bewerbungsvoraussetzung ist, dass • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (ab 1,9) bestanden wurde oder • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einer der ersten drei Plätze belegt wurde oder • die besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachgewiesen wird. Bei der Aufnahme in das Programm muss man grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen. Ziel des Weiterbildungsstipendiums ist es, die Karriere besonders begabter junger Fachkräfte zu unterstützen. Der Förderzeitraum beträgt insgesamt drei Jahre. In dieser Zeit können aus den Fördermitteln Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 € für eine berufsbegleitende Weiterbildung gezahlt werden (in drei Jahren also insgesamt bis zu 8.700 €). Stipendiaten tragen lediglich einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten pro Maßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 8.700 €. Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen wie beispielsweise die Teilnahme an fördernden Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder an den Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich und/oder inhaltlich aufbauen. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH koordiniert im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Weiterbildungsstipendium und leitet die Fördermittel an die IHKs weiter, die als zuständige Stellen mit der Durchführung des Programms beauftragt sind. FLEISS WIRD BELOHNT www.ihk-kassel.de/beratung-service/ ausbildung-und-weiterbildung/ weiterbildung/weiterbildungsstipendium-- begabtenfoerderung-berufliche- bildung-/4071948 Nähere Informationen zum Förderprogramm unter: www.ihk.de/kassel-marburg (Weiterbildungsstipendium) Buchstabenkreis A–K: Verena Rudolph Tel.: 05651 33513-11 E-Mail: rudolph@kassel.ihk.de Buchstabenkreis L–Z: Kathrin Heyer Tel.: 06621 17078-11 E-Mail: heyer@kassel.ihk.de Der Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm ist als Download in unserem Internetangebot abrufbar. © Pixel-Shot - stock.adobe.com

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