A bis Z – Älterwerden in Kassel

B 17 Barrierefreier Wohnraum Barrierefreiheit macht Gebäude und das Wohnumfeld für alle Menschen leichter nutzbar. Wesentliche Merkmale sind dabei: – – stufenlose Erreichbarkeit des Hauses, der Wohnung und der einzelnen Räume – hier besonders wichtig der Zugang zu Dusche und Balkon/Loggia, – – Türdurchgänge mit mindestens 90 cm in der lichten Durchgangsbreite und einer Höhe von 2,10 m, – –Bedienungselemente wie Schalter, Steckdosen und Türdrücker auf einer Höhe von 85 cm, – – Handläufe an beiden Seiten einer Treppe. Die Planungsgrundlagen sind in den DIN-Normen 18040 und 18040-2 beschrieben. • Wohnberatungsstelle, Wohnungsanpassung Begegnungsstätten • Stadtteil-/Nachbarschaftstreffs/ Begegnungsstätten Behindertenausweis • Schwerbehinderung Behindertenbeirat Der Behindertenbeirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber den städtischen Gremien sowie in der Öffentlichkeit. Er arbeitet für die Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und Inklusion von Menschen mit Behinderung. Besonders engagiert er sich für die barrierefreie Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude, bei Planungen im Verkehrsbereich und für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. Er wirkt mit bei der Planung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Entwicklung von Konzepten zur Inklusion. Der Behindertenbeirat wird alle fünf Jahre von der Delegiertenversammlung gewählt. Stadt Kassel, Behindertenbeirat Heike Steger Obere Königsstraße 3–5, 34117 Kassel Telefon: 0561 787-2196 Telefax: 0561 787-2134 E-Mail: behindertenbeirat@kassel.de Internet: www.kassel.de Beratung für ältere Migranten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer MBE, Soziale Beratung und Hilfen für zugewanderte Menschen ab 27. Jahren. Der Migrationsdienst berät – – bei Schwierigkeiten in der Familie, mit dem Amt, an der Arbeit – –zum Aufenthaltsgesetz und zu den Aufenthaltstiteln – – zum Arbeitslosengeld II, Wohngeld usw. – – bei finanziellen Problemen und Schulden und unterstützt – – bei der Wahl eines Integrations-/Sprachkurses – – beim Familiennachzug von Ehepartnern und Kindern – – bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels, Arbeitslosengeld, Wohngeld bei der Befreiung von Rundfunkgebühren, Kindergeld usw. – – bei der Einbürgerung in Deutschland – – beim Umgang mit Behörden

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