A bis Z – Älterwerden in Kassel

B 19 Zu dieser Prüfung gehören die Einholung eines ärztlichen Gutachtens und ein Bericht über das soziale Umfeld des Betroffenen durch die Betreuungsbehörde (Sozialbericht). Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass eine Betreuung erforderlich ist, wird ein Betreuer eingesetzt, der den Betroffenen in den Angelegenheiten vertreten kann, die vom Gericht festgelegt sind. Gibt es im persönlichen Umfeld niemanden, der geeignet und bereit ist, die Betreuung zu übernehmen, setzt das Gericht einen fremden Menschen ein, der sich zur Übernahme dieser Aufgabe vorrangig ehrenamtlich bereit erklärt hat. Für den Fall, dass eine Vorsorgevollmacht nicht infrage kommt, empfiehlt es sich, eine Betreuungsverfügung zu verfassen, in der Wünsche und Anweisungen für bestimmte voraussehbare Situationen formuliert werden – z. B. der Wunsch, in der eigenen Wohnung zu bleiben, die Wahl eines bestimmten Heimes oder Behandlung in einer bestimmten Klinik. Zusätzlich zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann eine Patientenverfügung aufgesetzt werden. Sie definiert Behandlungswünsche gegenüber Ärzten und Pflegepersonal für den Fall der Entscheidungs- bzw. Einwilligungsunfähigkeit. Wer sichergehen will, dass diesen Wünschen tatsächlich entsprochen wird, kann die Patientenverfügung an eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Betreuungsverfügung anhängen und so den Bevollmächtigten bzw. Betreuer zur Umsetzung des erklärten Willens verpflichten. wird. Die Betreuungsgruppe bietet Entlastung für pflegende Angehörige und Geselligkeit und Anregung für die Erkrankten. Die Kosten für die Betreuungsgruppen werden von den Pflegekassen erstattet, sofern mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und der Anbieter der Betreuungsgruppe anerkannt ist. • Demenz • ZEDA Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung Wer aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht in der Lage ist, für sich Entscheidungen zu treffen, benötigt eine rechtsverbindliche Vertretung. Dies sind nicht automatisch die Angehörigen, da es in Deutschland kein Angehörigenvertretungsrecht für Erwachsene gibt. Die Vorsorgevollmacht ist das rechtlich stärkste Instrument, um privat und ohne Einmischung von außen seine Angelegenheiten für alle Lebensbereiche – einschließlich der Gesundheitsbelange – zu regeln. Die Vorsorgevollmacht sollte eine eindeutige schriftliche Willenserklärung sein, mit der eine Person (oder auch zwei/drei) des Vertrauens bevollmächtigt wird, in einem jeweils definierten Wirkungskreis zu handeln. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, so prüft das Betreuungsgericht im Fall von entsprechenden psychischen Erkrankungen bzw. geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen die Voraussetzungen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung.

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