A bis Z – Älterwerden in Kassel

E 25 sondern wird direkt mit dem Dienstleister abgerechnet. Die Leistung kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Nicht verbrauchte Beträge werden in das folgende Kalenderjahr übertragen. Weitere Informationen: • Pflegegeld und Pflegesachleistung • Pflegegrad Erben Informationsbroschüren über Erben und Vererben sind bei der Verbraucherzentrale und bei einigen Banken und Sparkassen erhältlich. Weiterführende Auskünfte erteilen Rechtsanwälte und Notare. • Verbraucherzentrale Erholungsaufenthalte Zweimal jährlich organisiert das Referat für Altenhilfe im Rahmen seines • Seniorenprogramms Erholungsaufenthalte. Reiseziele sind in Trägerschaft des Landkreises Kassel befindliche Einrichtungen auf der Insel Sylt und in Schönau am Königssee. Die Erholungsreisen richten sich vor allem an Menschen mit geringem Einkommen, für die die Kosten – je nach Einkommenshöhe – gänzlich oder zum Teil übernommen werden können. Die Möglichkeit der Kostenübernahme besteht jeweils alle drei Jahre. Die Anmeldung zu den Reisen beginnt im Februar jeden Jahres (der genaue Termin kann dem Seniorenprogramm entnommen werden). Falls eine Montag, Mittwoch und Samstag nur mit vorheriger Terminvereinbarung! Eislaufen Während der öffentlichen Laufzeiten der Eissporthalle dienstags 12 – 14 Uhr. • Seniorenprogramm Emekder e. V. türkischer Hilfs- und Rentnerverein Emekder wurde in Kassel von älteren Einwanderern aus der Türkei gegründet, um durch selbst organisierte Beratungs- und Freizeitangebote Hilfe bei der Alltagsgestaltung zu geben. Emekder arbeitet eng mit dem Quartiersmanagement Nord, dem Stadtteiltreff Mombach und dem Seniorenbeirat der Stadt Kassel zusammen. Friedrich-Wöhler-Straße 36, 34127 Kassel Telefon: 0561 893375 Beratungstermine: Friedrich-Wöhler-Straße 36, 34127 Kassel Dienstag, Freitag 14 – 16 Uhr • Türkischer Frauenverein e. V. Entlastungsbetrag Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich. Der Betrag kann für Betreuungsangebote, für Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder für Angebote zur Entlastung im Alltag verwendet werden. Der Betrag steht nicht als Geldbetrag zur Verfügung,

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