A bis Z – Älterwerden in Kassel

U U 77 Übergangspflege Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Übergangspflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung): – – es liegt kein Pflegegrad oder der Pflegegrad 1 vor – – nach Entlassung aus dem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung – – es liegt eine akute schwerwiegende Erkrankung vor – – es liegt eine ärztliche Verordnung des Krankenhauses, der Reha-Einrichtung oder zeitnah des Hausarztes vor – – keine andere im Haushalt lebende Person kann die Versorgung übernehmen Die Übergangspflege ist eine Leistung der Krankenkasse. Sie kann ambulant in der Wohnung oder als Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim erfolgen. Weitere Informationen: • Beratungsstelle ÄLTER WERDEN • Pflegestützpunkt Stadt Kassel Unterhalt Unterhaltspflichtige Angehörige können sich über ihre Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Familienmitgliedern, die Hilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII beziehen, beraten lassen. Stadt Kassel, Sozialamt Holländische Straße 141, 34127 Kassel Telefon: 115 oder 0561 115 Internet: www.kassel.de Pflanzenbörse, Foto: Stadt Kassel

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