A bis Z - Älter werden in Kassel

B 15 Barrierefreier Wohnraum Barrierefreiheit macht Gebäude und das Wohnumfeld für alle Menschen leichter nutzbar. Wesentliche Merkmale sind dabei: • stufenlose Erreichbarkeit des Hauses, der Wohnung und der einzelnen Räume – hier besonders wichtig der Zugang zu Dusche und Balkon/Loggia, • Türdurchgänge mit mindestens 90 cm in der lichten Durchgangsbreite und einer Höhe von 210 cm, • Bedienungselemente wie Schalter, Steckdosen und Türdrücker auf einer Höhe von 85 cm, • Handläufe an beiden Seiten einer Treppe. Die Planungsgrundlagen sind in den DIN-Normen 18040 und 18040-2 beschrieben. • Wohnberatungsstelle, Wohnungsanpassung Begegnungsstätten • Stadtteil-/Nachbarschaftstreffs/Begegnungsstätten Behindertenausweis • Schwerbehinderung Behindertenbeirat Der Behindertenbeirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber den städtischen Gremien sowie in der Öffentlichkeit. Er arbeitet für die Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und Inklusion von Menschen mit Behinderung. Besonders engagiert er sich für die barrierefreie Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude, bei Planungen im Verkehrsbereich und für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. Er wirkt mit bei der Planung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Entwicklung von Konzepten zur Inklusion. Der Behindertenbeirat wird alle fünf Jahre von der Delegiertenversammlung gewählt. Stadt Kassel, Behindertenbeirat Vorsitzende Carola Hiedl Fünffensterstraße 5, 2. OG, 34117 Kassel Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung Telefon: 0561 787-7062 E-Mail: behindertenbeirat@kassel.de Stadt Kassel, Geschäftsstelle der Beiräte Selina Vier Fünffensterstraße 5, 2. OG, 34117 Kassel Telefon: 0561 787-2470 E-Mail: selina.vier@kassel.de Internet: www.kassel.de Beratung für ältere Migrantinnen und Migranten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE), Soziale Beratung und Hilfen für zugewanderte Menschen ab 27 Jahren. Der Migrationsdienst berät • bei Schwierigkeiten in der Familie, mit dem Amt, an der Arbeit, • zum Aufenthaltsgesetz und zu den Aufenthaltstiteln, • zum Arbeitslosengeld II, Wohngeld usw., • bei finanziellen Problemen und Schulden und unterstützt, • bei der Wahl eines Integrations-/Sprachkurses, • beim Familiennachzug von Ehepartnern und Kindern,

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