A bis Z - Älter werden in Kassel

E 25 Erben Informationsbroschüren über Erben und Vererben sind bei der Verbraucherzentrale und bei einigen Banken und Sparkassen erhältlich. Weiterführende Auskünfte erteilen Rechtsanwälte und Notare. • Verbraucherzentrale Erholungsaufenthalte Zweimal jährlich organisiert das Referat für Altenhilfe im Rahmen seines • Veranstaltungsprogramms für Menschen ab 60 Jahren Erholungsaufenthalte. Reiseziele sind in Trägerschaft des Landkreises Kassel befindliche Einrichtungen auf der Insel Sylt und in Schönau am Königssee. Die Erholungsreisen richten sich vor allem an Menschen mit geringem Einkommen, für die die Kosten – je nach Einkommenshöhe – gänzlich oder zum Teil übernommen werden können. Die Möglichkeit der Kostenübernahme besteht jeweils alle drei Jahre. Die Anmeldung zu den Reisen beginnt im Februar jeden Jahres (der genaue Termin kann dem Veranstaltungsprogramm entnommen werden). Falls eine Kostenüber- nahme gewünscht wird, sind zur persönlichen Anmeldung die Einkommensunterlagen sowie eine Bescheinigung über die Höhe der Mietkosten mitzubringen. Für Menschen mit Demenz informiert • ZEDA über betreute Urlaube, die den Erkrankten gemeinsam mit pflegenden Angehörigen Entspannung und Entlastung bieten. Emekder e. V. – Türkischer Hilfs- und Rentnerverein Emekder wurde in Kassel von älteren Einwanderern aus der Türkei gegründet, um durch selbst organisierte Beratungs- und Freizeitangebote Hilfe bei der Alltagsgestaltung zu geben. Emekder arbeitet eng mit dem Quartiersmanagement Nord, dem DRK-Stadtteiltreff Mombach und dem Seniorenbeirat der Stadt Kassel zusammen. Friedrich-Wöhler-Straße 36, 34127 Kassel Telefon: 0561 893375 Beratungstermine: Dienstag, Freitag 14 – 16 Uhr • Türkischer Frauenverein Kassel e. V. Entlastungsbetrag Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Der Betrag kann für Betreuungsangebote, für Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder für Angebote zur Entlastung im Alltag verwendet werden. Der Betrag steht nicht als Geldbetrag zur Verfügung, sondern wird direkt mit dem Dienstleister abgerechnet. Die Leistung kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Nicht verbrauchte Beträge werden in das folgende Kalenderjahr übertragen. Weitere Informationen: • Pflegegeld und Pflegesachleistung • Pflegegrad

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