A bis Z - Älter werden in Kassel

H 40 • Pflegeheim. Dabei orientiert sich die Hilfe zur Pflege an den in der • Pflegeversicherung vorgege- benen Leistungen. Bevor ein Antrag beim zuständigen Kostenträger, dem Sozialamt, gestellt wird, ist abzu- klären, welche Kosten bereits durch die Pflegevers- icherung übernommen werden. Weitere Informationen: • Beratungsstelle ÄLTER WERDEN • Pflegestützpunkt Stadt Kassel Hilfsmittel Zur Bewältigung des Alltags gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die es möglich machen, trotz körperlicher Einschränkungen und Behinderungen selbstständig zu leben und aktiv zu bleiben. Hierzu zählen Greifhilfen, WC-Erhöhungen, Badebretter etc. Die Kosten können bei ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen mitfinanziert werden. Weitere Informationen: • Beratungsstelle ÄLTER WERDEN • Pflegestützpunkt Stadt Kassel • Wohnberatungsstelle, Wohnungsanpassung Hitzetelefon Hitzeperioden häufen sich in den letzten Jahren und sind besonders für ältere Menschen gesundheitlich sehr belastend. Das Hitzetelefon ist eine gemeinsame Initiative des • Seniorenbeirates der Stadt Kassel und des Gesundheitsamtes Region Kassel. Für die Teilnahme am Anrufservice ist eine Anmeldung erforderlich. Hessische Fachstelle für Wohnberatung AWO Bezirksverband Hessen-Nord e. V. Natalia Heuser, Melanie Heußner, Claudia Ulrich-Blumenstein Wilhelmshöher Allee 32 a, 34117 Kassel Telefon: 0561 5077-137 und -210 E-Mail: hfw@awo-nordhessen.de Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales ist eine Behörde des Landes. Neben Aufgaben der Betreuungsund Pflegeaufsicht ist es z. B. zuständig für die Ausstellung von • Schwerbehindertenausweisen. Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Mündener Straße 4, 34123 Kassel Sprechzeiten: Montag – Donnerstag 8 – 15.30 Uhr Freitag 8 – 12 Uhr Telefon: 0561 2099-0 Telefax: 0561 2099-240 E-Mail: poststelle@havs-kas.hessen.de Internet: www.versorgungsamt-hessen.de Internet: www.rp-giessen.de Hilfe zur Pflege Nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten Menschen mit Pflegebedarf, die nicht über ausreichende Mittel zur Finanzierung der notwendigen Hilfs- und Pflegeleistungen verfügen, Hilfe zur Pflege. Hilfe zur Pflege ergänzt oder ersetzt die Kosten von Leistungen • Ambulanter Pflegedienste, der • Tagespflege und im

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