A bis Z - Älter werden in Kassel

P 59 Pflegegrad Beeinträchtigungen 1 geringe Beeinträchtigung 2 erhebliche Beeinträchtigung 3 schwere Beeinträchtigung 4 schwerste Beeinträchtigung 5 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Weitere Informationen: • Beratungsstelle ÄLTER WERDEN • Pflegestützpunkt Stadt Kassel Pflegeheime In Kassel gibt es etwa 2.000 Pflegeplätze in ca. 20 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Wer so pflegebedürftig ist, dass eine Versorgung zu Hause nicht mehr gesichert ist, oder sich aus persönlichen Gründen für ein Pflegeheim entscheidet, findet hier umfassende Pflege und Versorgung. Anspruch auf Leistungen im Pflegeheim bestehen ab Pflegegrad 2. Für Pflege in vollstationären Einrichtungen übernimmt die • Pflegeversicherung entsprechend den • Pflegegraden anteilige Kosten in folgender Höhe: Pflegegrad Höhe der Kostenübernahme 1 125 € 2 770 € 3 1.262 € 4 1.775 € 5 2.005 € Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro steht in allen Pflegegraden zur Verfügung. Mit diesem Betrag können im Rahmen der Kostenerstattung z. B. Betreuungsleistungen durch Pflegedienste, Restkosten der Tages- und Kurzzeitpflege oder Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige finanziert werden. Stellen die Pflegedienste für ihre Leistungen Kosten in Rechnung, die über den genannten Beträgen liegen, haben die Pflegebedürftigen diese selbst zu tragen. Reichen Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen hierfür nicht aus, können die verbleibenden Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege durch den örtlichen Sozialhilfeträger übernommen werden. Weitere Informationen: • Beratungsstelle ÄLTER WERDEN • Pflegestützpunkt Stadt Kassel Pflegegrad Wer erstmals Leistungen der Pflegekasse beantragen möchte, wird zunächst vom • Medizinischen Dienst Hessen (früher MDK) begutachtet. Der Gutachter prüft, wie selbstständig jemand ist, unabhängig davon, ob die Person körperlich und/oder geistig oder seelisch eingeschränkt ist. Der Gutachter soll differenziert und individuell die persönliche Situation des Antragstellers betrachten und wiedergeben. Die Begutachtung der Pflegegrade orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit.

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