Elternratgeber zum Schulbeginn 2020

9 Die Schuleingangsuntersuchung Vor beziehungsweise kurz nach der Einschulung sind in allen Bundesländern Schuleingangsuntersuchungen vorgeschrie- ben. Allerdings variieren sie in Umfang und Form. Bei der Schul­ eingangsuntersuchung geht es darum, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festzu- stellen, die speziell für den Schulbesuch relevant sind, etwa Seh-, Hör- oder Sprachstörungen. Welche Schule kommt für mein Kind infrage? Neben der regulären Grundschule für Kinder mit normaler geistiger und körperlicher Entwicklung gibt es die sogenann- ten Förderschulen für Kinder mit psychischen und physischen Einschränkungen. Hier gibt es wiederum verschiedene Schularten, die je nach dem Handycap Ihres Kindes in Betracht kommen können: ƒ ƒ Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen ƒ ƒ Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ƒ ƒ Schulen mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ƒ ƒ Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ƒ ƒ Schulen mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ƒ ƒ Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen/Hören ƒ ƒ Schulen mit Förderschwerpunkt kranke Schülerinnen und Schüler Auch in Kassel Stadt und im Landkreis Kassel gibt es Förderschu- len. Nähere Auskünfte erhalten Sie über das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel sowie im Internet unter Bildungsserver Hessen: www.sonderpaedagogik.bildung.hessen.de Das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel befindet sich: Wilhelmshöher Allee 64 – 66, 34119 Kassel Tel.: 0561 8078-0 E-Mail: poststelle.ssa.kassel@kultus.hessen.de Internet: www.schulamt-kassel.hessen.de Der Stichtag Eingeschult werden soll ein Kind imAlter von sechs Jahren. Aber bis wann genau eigentlich soll es sechs geworden sein, wenn im Spätsommer die Schule beginnt? In der Tat sind die sogenann- ten „Stichtage“ von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch die Bestimmungen zu Zurückstellungen oder früheren Einschulungen variieren. Info Stichtag: 30 Juni Kinder, die nach dem 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, kön- nen auf Antrag der Erziehungsberechtigten früher eingeschult werden. Nicht schulfähige Kinder können auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Die Schulanmeldung Die fristgerechte Anmeldung Ihres Kindes zum Unterricht in der zuständigen Grundschule ist Pflicht. Die zuständige Grund- schule ist fast immer die, die dem Zuhause des Schulanfängers am nächsten liegt. Auch wer sein Kind auf eine andere Schule, eine Privatschule etwa, schicken möchte, muss dies zunächst bei der zustän- digen Grundschule beantragen. Ein Antrag auf Rückstellung ist ebenfalls im Rahmen der Schulanmeldefristen zu stellen. Die Schulaufsicht entscheidet dann nach Vorlage der Begrün- dung – das kann die Stellungnahme der Kindertagesstätte sein, das Gutachten eines Schularztes oder eines Schulpsycho- logen. Auch ein Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme kann in diesem Rahmen gestellt werden. Schulanmeldungsfristen sollten am besten frühzeitig bei der zuständigen Grundschule erfragt werden. Zur Schulanmeldung mitzubringen sind in jedem Fall: ƒ ƒ die Personalpapiere des anmeldenden Erziehungsberechtigten, ƒ ƒ die Geburtsurkunde des Kindes, ƒ ƒ sonstige Personalpapiere des Kindes. Ehlener Straße 27 D-34131 Kassel Fon 0561-93896 0 Fax 0561-93896 66 Wohngruppen und Waldorf-Förderschule mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung Beratungstermine der Kinderaufnahme Außerhalb der Ferienzeit gibt es an jedem 1. Montag im Monat einen Infotermin für interessierte Eltern, Angehörige oder Institutionen. Wir bitten um vorherige telefonische Ankündigung. Vielen Dank! www.institut-lauterbad.de

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