Elternratgeber zum Schulbeginn 2021 Landkreis Kassel

Die Gesundheit Ihres Kindes 24 Speziell bei der Arbeit mit Kindern werden an die Physiothera- peuten besondere Anforderungen gestellt. Kindertherapeuten nehmen die „kleinen Menschen“ an die Hand und fördern sie in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. Ob es sich nun um ein gebrochenes Bein handelt oder eine länger- fristige Therapie beispielsweise bei Überaktivität notwendig ist, Kindertherapeuten gehen speziell auf die Ansprüche und Wünsche der kleinen Patienten ein. Info Kindersportmedizin steht auch heute noch sehr in der gesell- schaftlichen Kritik. Viele Eltern verstehen unter Sportmedizin nur Methoden zur Leistungssteigerung bis hin zu unerlaubtenMitteln wie Doping. Dabei könnten Kontrolluntersuchungen bei Kindern Probleme frühzeitig aufdecken und somit den Kindern einen gesunden Sport ermöglichen. Besonders eine Leistungsdiagnose kann als Basis für ein adäqua- tes Training fungieren und Überlastungsschäden vorbeugen. Ein besonderes Anliegen der Sportmediziner ist es allerdings, Kinder zu mehr Bewegung zu motivieren und von klein auf ihre Bewe- gungsfreude zu unterstützen. Impfschutz hilft Krankheiten vermeiden Seit dem Jahr 2001 überprüft das Gesundheitsamt Region Kassel alljährlich flächendeckend alle Schüler der neunten Klassen auf ihren Impfschutz. Die Überprüfung zeigt, dass mittlerweile über 90 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe im Kreis Kassel gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie geimpft sind. Leider liegt die Impfquote bei Masern, Mumps und Röteln nicht in einer vergleichbaren Größenordnung. Aktuell besteht hier für 68 Pro- zent der Kinder ein ausreichender Impfschutz. Masern sindwieMumps und Röteln, gegen diemit demgleichen Impfstoff geimpft wird, keine harmlose Kinderkrankheit. Studien besagen, dass eins von 1.000 Kindern infolge einer Maserninfek- tion anHirnhautentzündung erkrankt. Dies wiederumverursacht bei jedem dritten Kind bleibende Schäden am Nervensystem. Häufig werden Impfungen gegen Masern erstmals im Klein- kindalter zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat durchgeführt. Die zweite Impfung kann dann schon vier Wochen nach der ersten erfolgen, spätestens bis zum Ende des zweiten Lebens- jahres. Eine nochmalige Impfung ist dann nicht erforderlich. Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern- Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Die Kosten für allgemein empfohlene und verpflichtende Imp- fungen werden in der Regel von den Krankenkassen über- nommen. Weitere Informationen zum Impfschutz gibt es beim Gesundheitsamt. Ihr Kind oft barfuß laufen lassen und für viel Bewegung sorgen. Doch wennman nicht aufpasst, können daraus schnell Plattfüße werden, die sich leider nicht von allein auswachsen. In diesemFall wird Ihr Kind öfter über Fußschmerzen klagen und die Sohlen am Innenrand seiner Schuhe sind schnell deutlich abgelaufen. Jetzt sollten Sie einen Kinderorthopäden aufsuchen, der mit Einlagen oder anderen Behandlungsmethoden helfen kann. Info Passendes Schuhwerk sollte mindestens 10 Millimeter, besser noch 12 bis 17 Millimeter länger sein als die Füße Ihres Kindes. Ausnahmsweise dürfen Sie dabei die Meinung Ihres Kindes nicht zuhoch einschätzen, denndie Studie hat ebenfalls nachgewiesen, dass 60 Prozent der Kinder Schuhe, die knapp passten oder gar ganz zu klein waren, als „passend“ empfunden haben. Hausarzt oder Kinderarzt? Ihr Kind ist krank und Sie wissen nicht, zu welchem Mediziner Sie gehen sollen? Vielleicht helfen Ihnen ein paar grundlegende Kenntnisse weiter. Grundsätzlich ist festgelegt, dass Hausärzte sowohl Kinder als auch Erwachsene behandeln dürfen. Kinder- ärzte hingegen behandeln in der Regel nur bis zum 18. Lebens- jahr – außer es stehen keine Versorgungsangebote anderer Ärzte zur Verfügung. Allerdings ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine spezielle Weiterbildung der Kinderärzte diese auf den Umgangmit Kindern spezialisiert. Demnach erklären Kinderärzte altersgerecht, nehmen sich Zeit, behalten die Nerven, beweisen Humor und machen gegebenenfalls Hausbesuche. Es empfiehlt sich deshalb bei einem erkrankten Kleinkind einen Kinderarzt einem Hausarzt vorzuziehen. Was tun bei Krankheit oder Unfall? Wenn Ihr Kind amMorgen krank ist und nicht in die Schule gehen kann, müssen Sie die Schule das wissen lassen. Dazu reicht ein Anruf im Sekretariat vor Unterrichtsbeginn. Die Lehrkraft braucht sich dann über die Abwesenheit des Kindes keine Sorgen mehr machen. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage zu Hause bleiben müssen, braucht die Schule schonbaldeine schriftliche Entschuldi- gung. Einärztliches Attest ist nur bei sehr langenKrankheitennötig oder wenn das Kind Leistungsproben nicht mitschreiben konnte. Für alle Schüler und Schülerinnen gilt: Sie haben eine gesetzliche Unfallversicherung bei der Unfallkasse Hessen für den Weg zur und von der Schule sowie während Ihres Schulaufenthaltes. Physiotherapie Der Begriff Physiotherapie kommt ursprünglich aus demGriechi- schen, wobei physis „Natur“ und therapeia „die Pflege der Kran- ken“ bedeutet. Physiotherapie bezeichnet eine Formder äußerli- chen Anwendung vonHeilmitteln, wodurch die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers verbessert, geheilt oder erhalten werden kann.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=