Elternratgeber zum Schulbeginn Landkreis Kassel

Vor dem Schulbeginn 10 Was bedeutet Schulfähigkeit? Woher weiß ich eigentlich, dass mein Kind schulfähig ist, also bereit für den Start in den „Ernst des Lebens“, wie die Einschulung so gern bezeichnet wird? Wer sich nicht sicher ist, dem helfen Kinderärzte und Psychologenweiter. Allerdings haben auch diese keine hundertprozentig klare Definition von Schulfähigkeit parat. Einig sind sich die Experten allerdings, dass ein Kind bei einer Einschulung gewisse Kriterien erfüllen sollte. ƒ ƒ Es sollte körperlich seinemAlter gemäß entwickelt und gesund sein. ƒ ƒ Es sollte die erforderlichen kognitiven Voraussetzungen erfüllen. Damit ist vor allem die Fähigkeit gemeint, sich sprachlich auszudrücken. ƒ ƒ Es sollte motivationale und soziale Voraussetzungen erfüllen, das heißt, es sollte lernen wollen sowie in der Lage sein, seine Konzentration über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Und es sollte sich sicher und angstfrei in einer Gemeinschaft von Gleichaltrigen bewegen und kommunizieren können. Der Spielraum zur Beurteilung ist da verständlicherweise groß. Er kann von Bundesland zu Bundesland, von Arzt zu Arzt, von Schule zu Schule variieren. Der Stichtag Eingeschult werden soll ein Kind imAlter von sechs Jahren. Aber bis wann genau eigentlich soll es sechs geworden sein, wenn im Spätsommer die Schule beginnt? In der Tat sind die sogenannten „Stichtage“ von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch die Bestimmungen zu Zurückstellungen oder früheren Einschulungen variieren. Die Schulanmeldung Die fristgerechte Anmeldung Ihres Kindes zum Unterricht in der zuständigen Grundschule ist Pflicht. Die zuständige Grundschule ist fast immer die, die dem Zuhause des Schulanfängers am nächsten liegt. Auch wer sein Kind auf eine andere Schule, eine Privatschule etwa, schicken möchte, muss dies zunächst bei der zuständigen Grundschule beantragen. Ein Antrag auf Rückstellung ist ebenfalls imRahmen der Schulanmeldefristen zu stellen. Die Schulaufsicht entscheidet dann nach Vorlage der Begründung – das kann die Stellungnahme der Kindertagesstätte sein, das Gutachten eines Schularztes oder eines Schulpsychologen. Auch ein Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme kann in diesem Rahmen gestellt werden. Schulanmeldungsfristen sollten ambesten frühzeitig bei der zuständigen Grundschule erfragt werden. Zur Schulanmeldung mitzubringen sind in jedem Fall: ƒ ƒ die Personalpapiere des anmeldenden Erziehungsberechtigten, ƒ ƒ die Geburtsurkunde des Kindes, ƒ ƒ sonstige Personalpapiere des Kindes. Vor dem Schulbeginn © Robert Kneschke - Fotolia Info Stichtag: 30 Juni Kinder, die nach dem 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten früher eingeschult werden. Nicht schulfähige Kinder können auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden.

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